Die besten Förderprogramme für die Wohnungswirtschaft

Die besten Förderprogramme für die Wohnungswirtschaft

Die Wärmewende erfolgreich zu meistern, ist ein zentraler Schritt für die Wohnungswirtschaft. Die Implementierung energetisch effizienter Gebäude und klimafreundlicher Heizsysteme spielt dabei eine entscheidende Rolle - eine riesige Herausforderung! Unser Experte Sebastian Koch stellt die wichtigsten Fördermöglichkeiten für Unternehmen aus der Wohnungswirtschaft vor.

Eines der folgenden Förderprogramme kommt mit Sicherheit für Ihr Vorhaben in Frage. Hier finden Sie die wichtigsten Aspekte der jeweiligen Fördermaßnahme. Detaillierte Informationen finden Sie auf den Seiten der zuständigen Stellen. Diese sind verlinkt.

Welches Förderprogramm passt zu meinem Vorhaben? Folgende Aspekte sind relevant:


•    Art der Maßnahme (Neubau/Effizienzmaßnahme/Heizungstausch)
•    Geplantes Heizsystem / geplanter Effizienzstandard
•    Größe und Struktur der Liegenschaft (Anzahl der Wohneinheiten/Gebäude)
•    Finanzierungsoptionen (Kredit/Zuschuss)
•    Zeitpunkt der Förderverfügbarkeit
•    Höhe der Förderung und Konditionen
 

Sebastian Koch
SEBASTIAN KOCH: Experte für Energetische Quartierskonzepte, Kraft-Wärme-Kopplung, Biomasse, Contracting und Elektromobilität.

1.BEG-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.

Die bestehende Förderlandschaft aus KfW- und BAFA-Programmen wurde grundsätzlich neu strukturiert und besteht künftig aus drei Teilprogrammen, welche wiederum verschiedene Förderprodukte vereinen:

1.     Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)

2.     Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

3.     Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Förderprodukte der Programme BEG WG und BEG EM. Einen vollständigen Förderratgeber mit allen Förderprogramm finden Sie auf der Webseite der KfW.

1.1 Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)

Diese Fördermodul unterstützt den Neubau oder die Modernisierung von Wohngebäuden mit den bereits bekannten KfW-Effizienzstandards.

Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KfW 297, 298)

Das Förderprodukt „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ (297, 298) fördert die Errichtung oder den Ersterwerb einer Effizienzhauses durch attraktive Förderkredite. Es ersetzt das bisherige Förderprogramm „Energieeffizient Bauen (153)“. Die Anforderungen wurden im Vergleich zum bisherigen KfW-Effizienzhausstandards jedoch erweitert. Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es gemäß der technischen Mindest-anforderungen:

  • die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht,
  • in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden und
  • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird

Die Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigem Förderkrediten, welche durch den Errichter oder Ersterwerber der Wohneinheit in Anspruch genommen werden können (i.H.v. bis zu 150 T€ pro Wohneinheit). Die Kredite werden über die Hausbank abgewickelt. Weitere Informationen gibt es hier.

Modernisierung von bestehenden Wohngebäuden (KfW 261)

Das Förderprodukt KfW 261 fördert die Sanierung oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses durch attraktive Förderkredite und Tilgungszuschüsse. Gefördert werden  alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser führen. Dazu gehören auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten.

Die Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigem Förderkrediten und Tilgungszuschüssen, (Förderkredit i.H.v. 150 T€ pro Wohneinheit und / oder Tilgungszuschuss von bis zu 25%). Die Kredite werden über die Hausbank abgewickelt.

Interessant: Eine Kombination dieser Förderung mit weiteren Einzelmaßnahmen aus der BEG EM ist möglich. Weitere Informationen gibt es hier.

1.2 Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Die neue BEG EM unterstützt „den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik“ und fördert so den Einsatz erneuerbarer Energien in bestehenden Gebäuden.

Wichtig: Die Beantragung erfolgt nun je nach Art der gewünschten Förderung bei unterschiedlichen Stellen:

KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau): 

Förderung des Einbaus von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie des Anschlusses an ein Wärme- oder Gebäudenetz in bestehenden Gebäuden

Die Antragstellung für diese neue Programm ist für Privatpersonen ab dem 01.05.2024 möglich, für Unternehmen erst ab August 2024.

Die Grundförderung liegt bei 30% der förderfähigen Kosten. Dazu kommen unterschiedliche Bonusförderungen (Effizienzbonus, Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus). Bis auf den Effizienzbonus beim Einsatz bestimmter Wärmepumpen sind diese Bonusförderungen für Unternehmen jedoch nicht relevant. Die förderfähigen Kosten sind auf einen Maximalbetrag gedeckelt, der sich an der Gebäudegröße orientiert. Weitere Informationen gibt es hier.

BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle):

1.Förderungen von Effizienzmaßnahmen:

... an der Gebäudehülle

... Anlagentechnik (außer Heizung)

... Heizungsoptimierung

2.Errichtung, der Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen

Das Merkblatt zur Antragstellung finden Sie hier.

2.BEW-Förderung (Bundesförderung für effiziente Wärmenetze)

Die BEW-Förderung möchte den Neubau von Wärmenetzen mit einem hohen Anteil an erneuerbaren Energien und die Dekarbonisierung bestehender Wärmenetze vorantreiben, indem sie hier Anreize schafft.

Gefördert werden Wärmenetzen mit mehr als 100 Wohneinheiten oder 16 Gebäuden, sowohl im Neubau als auch im Bestand.

  • Modul 1 – bis zu 50 % für Machbarkeitsstudie inkl. Planung
  • Modul 2 – bis zu 40 % für Investitionskosten (Quelle, Netz, Anlage) inkl. Planung
  • Modul 3 – Einzelmaßnahmen
  • Modul 4 – Betriebskostenförderung

Anforderungen:

  • mind. 17 Gebäude bzw. 100 WE
  • 75 % EE-Anteil bzw. Abwärme, max. 10 % fossile Brennstoffe(mit BHKW 25%)
  • 4 Jahre Bauphase (+1+1), 10 Jahre Betrieb mit Monitoring

Die Antragstellung erfolgt durch den Wärmenetzbetreiber. In der Regel muss zur Beantragung einer Umsetzungsförderung (Modul 2) vorher eine Machbarkeitsstudie erstellt werden. Auf diesem Portal können Sie Ihren Antrag stellen.

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Mehr Informationen hierzu finden Sie in unserem Webseminar Archiv. Hier finden Sie zum Beispiel das Webseminar „Klimaneutrale Quartiersentwicklung - inkl. Update zur BEG-Förderung & detailliertem Best-Practise-Beispiel“.

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