Plus machen mit der PV-Anlage: Die EEG-Einspeisevergütung

Plus machen mit der PV-Anlage: Die EEG-Einspeisevergütung

Mit der eigenen PV-Anlage Geld verdienen: Die EEG-Einspeisevergütung macht's möglich. Wie hoch ist sie und wie funktioniert das Ganze? Wir erklären es und liefern Hintergrundwissen!

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AUSLESE - DARUM GEHT`S:

  • Wie ihr mit der eigenen PV-Anlage Geld verdienen könnt
  • Was ist die EEG-Einspeisevergütung?
  • Wie wird die Einspeisevergütung berechnet?
  • Wer zahlt die Einspeisevergütung und an wen kann ich mich wenden?

 

Wer eine eigene Photovoltaik-Anlage auf dem Dach installiert hat, profitiert mehrfach: Ihr seid unabhängiger vom teuer beschafften Strom ausländischer, bisweilen unsicherer Lieferanten und könnt einen Teil des selbst erzeugten Stroms weiterverkaufen – die Einspeisevergütung macht’s möglich. Doch wie funktioniert sie und was gilt es zu beachten?

Hintergrundfacts zur Einspeisevergütung

In Deutschland wird nicht nur der Bau von Solaranlagen, sondern auch die Einspeisung des Solarstroms durch die Einspeisevergütung gefördert. Möglich macht es das EEG-Gesetz (Erneuerbare-Energien-Gesetz), aus dem auch die EEG-Umlage hervorgegangen war. Sie belastete sowohl Unternehmen und Haushalte und diente dazu, die Solarvergütung gegenzufinanzieren. Seit 1. Juli 2022 ist sie auf null gesunken, um dann ab 2023 vollständig zu entfallen. Was bedeutet dies für Solaranlagenbesitzer?

Vor allem Hausbesitzer mit kleinen Solaranlagen erhalten die Einspeisevergütung, einen festen Vergütungssatz für den selbst erzeugten Strom, den sie ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Die Einspeisevergütung wurde im Jahr 2000 als staatliches Förderinstrument eingeführt, um die Attraktivität von Photovoltaik zu erhöhen.

+++Wichtig zu wissen:
 

  • die Höhe der Vergütung ist abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
  • Der Vergütungssatz ist für 20 Jahre festgelegt.
  • Die Vergütung wird pro Kilowattstunde eingespeistem Solarstrom vom Netzbetreiber (nicht dem Stromversorger!) an den Anlagenbetreiber gezahlt.
  • Erzeuger mit einer Anlagenleistung >= 100 Kilowattpeak können über die Direktvermarktung den eingespeisten Strom auch am Strommarkt verkaufen lassen. Bei der sogenannten EEG-Marktprämie erhält der Anlagenbetreiber optional eine Prämie für jede eingespeiste Kilowattstunde. Diese erhält er zunächst vom Netzbetreiber, bei dem der Strom eingespeist wird. Die Höhe der Prämie schwankt u. a. mit dem Strompreis an der Börse.

Warum sind die Vergütungssätze zeitweise gesunken?

Die Einspeisevergütung soll einen Anreiz schaffen, die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (in diesem Fall aus Photovoltaikanlagen) zu fördern. Geregelt ist die Vergütung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und sichert einen stabilen Preis für 20 Jahre. Dies bedeutet einerseits, dass Solaranlagenbetreiber vor schwankenden Preisen geschützt sind, denn weder Preissenkungen noch Preissteigerungen am Strommarkt beeinflussen die ausgezahlte Vergütung. Andererseits bedingt die zunehmende Anzahl an Photovoltaik-Einspeisern, dass es ein großes Angebot an Solarenergie gibt, sodass die Förderung des Einzelnen niedriger ausfällt als vor 20 Jahren, als es nur wenige Anbieter von Solarstrom aus Photovoltaikanlagen gab. So ist die Einspeisevergütung im Laufe der Jahre kontinuierlich gesunken: Während sie in den Anfangsjahren noch bei 50 ct/KWh lag, ist sie im Juni 2022 auf nur noch 6,34 ct/kWh für Solaranlagen bis 10 kWp gesunken.

Die aktuellen Vergütungssätze werden von der Bundesnetzagentur unter diesem Link veröffentlicht.

Dennoch lohnt sich natürlich auch nach Ablauf der 20 Jahre immer noch der Betrieb einer eigenen Solaranlage, da man dadurch weitgehend autark vom übrigen Netz seinen eigenen Strom erzeugen kann.

Speisen die Besitzer der Photovoltaikanlagen ihren Strom nicht ins Netz ein, sondern veräußern ihn an der Börse (Direktvermarktung), erhalten sie zuzüglich zum erzielten Börsenpreis die sogenannte Marktprämie. Ab einer Leistung von 100 kWp besteht die Pflicht zur Direktvermarktung. Interesse? Hier erfahrt ihr mehr….

Neuer Schwung für die Photovoltaik!

Da mit dem Absinken des Einspeisevergütungssatzes auch die Attraktivität der Photovoltaik verloren geht, wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit dem sogenannten Osterpaket gegengesteuert: Die Photovoltaik-Einspeisevergütung wurde nun wieder angehoben.

Neu ist die Unterscheidungen zwischen Vergütungssätzen für Volleinspeiser (Anlagenbesitzer, die ihren gesamten Solarstrom ins öffentliche Stromnetz einspeisen) und für Vergütungssätzen für Eigenverbraucher (Anlagenbesitzer, die hauptsächlich für den Eigenverbrauch produzieren und nur Restmengen einspeisen). Sie sollen noch auf anderem Weg entlastet werden. Demnach sollen Volleinspeiser eine Förderung von bis zu 13,4 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh) erhalten, während Eigenverbraucher (=Prosumer) für ihre eingespeisten Restmengen bis zu 8,6 Cent/kWh Vergütung erhalten sollen.

Mit welcher Einspeisevergütung könnt ihr rechnen?

Die Vergütung der Solarstromeinspeisung richtet sich nach der Leistung der PV-Anlage sowie dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Dabei sinken die Vergütungssätze, je höher die eingespeiste Leistung ausfällt, d.h. größere PV-Anlagen werden geringer vergütet als solche, die weniger Strom einspeisen.

Für PV-Anlagen bis 100 kWp gibt es 3 Vergütungskategorien. Die erste Kategorie geht bis 10 kW, die zweite von 10-40 kW und die letzte Kategorie gilt von 40-100 kWp. Die Vergütungssätze nehmen mit Zunahme der Anlagenleistung ab.

Hier geht’s zu den aktuellen Vergütungssätzen der Netzbetreiber…

+++Beispielrechnungen:

Eine Anlage, die im Juli 2022 in Betrieb genommen wurde, erhält bei einer Leistung bis 10 kW 6,24 ct/kWh Vergütung, während bei einer Leistung zwischen 10 und 40 kW nur noch 6,06 ct/kWh gezahlt werden. Eine größere Anlage, die zwischen 40kW und 1MW einspeist, wird nur noch mit 4,74 ct/kWh vergütet.

Wurde die Anlage 2023 bzw. 2024 in Betrieb genommen, liegen die Sätze der Einspeisevergütung wieder etwas höher. Bei Anlagen mit einer Leistung bis 10 kW beträgt der Satz 8,20 ct/kWh. Bei einer Leistung zwischen 10 und 40 kW werden die Anlagen dann mit 7,10 ct/kWh vergütet, während es bei Anlagen zwischen 40 kW und 100 kW 5,80 ct/kWh sind. 

Wer zahlt die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung wird immer von dem Netzbetreiber bezahlt, in dessen Netz der Strom eingespeist wird, beispielsweise der Pfalzwerke Netz AG. Bitte beachtet, dass Stromnetzbetreiber keine Stromlieferanten sind, d.h. der Strom, der in ihr Netz gespeist wird, wird nicht direkt an andere Kunden weiterverkauft, sondern an der Energiebörse gehandelt: Allerdings sind die dort erzielten Gewinne geringer als die ausbezahlten Einspeisevergütungen.

Die dadurch entstandenen Belastungen für die Netzbetreiber wurden bis Mitte 2022 durch die sogenannte EEG-Umlage ausgeglichen, d.h. alle Verbraucher und Unternehmen haben dadurch die Einspeisevergütung für Solaranlagen mitfinanziert. Konkret hieß das: War der Strompreis an der Börse hoch, fiel die EEG-Umlage entsprechend niedriger aus, da die Kosten für die Stromnetzbetreiber entsprechend auch geringer ausfielen. Ab 2023 entfällt die EEG-Umlage komplett. Der Differenzbetrag wird dann von der Bundesregierung übernommen. Finanziert wird dies künftig aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ (EKF).

Was bedeutet der Wegfall der EEG-Umlage für Solaranlagenbesitzer?

Solaranlagenbesitzer, die bisher einen reduzierten Satz der EEG-Umlage bezahlen mussten, können nun ebenfalls mit einem Wegfall der Kosten, der für den Eigenverbrauch angefallen war, kalkulieren – dadurch lohnt sich der Eigenverbrauch einer Solaranlage noch stärker. Um diesen Effekt zu fördern, hat die Bundesregierung die Vergütung für nicht selbst genutzte Restmengen geringer angehoben als die Vergütung für Volleinspeiser.

Wenn die Strompreise steigen, wird dann automatisch auch die Einspeisevergütung erhöht?

Nein, aus zwei Gründen:

1. Die Vergütungspreise für die Einspeisung sind Festpreise, die nicht an aktuelle Strompreise angepasst werden. Sie richten sich immer nach dem Jahr der Inbetriebnahme und gelten dann für 20 Jahre.

2. Es besteht kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Stromlieferanten und der Einspeisung: Die Einspeisevergütung wird nicht vom Stromlieferanten bezahlt, sondern vom Netzbetreiber. Der Netzbetreiber ist nicht automatisch Stromlieferant, sondern veräußert den eingespeisten Strom auf der Strombörse, wo er zu aktuellen Marktpreisen weiterverkauft wird.

Ausblick: Wie geht’s weiter?

Der Strombedarf in Deutschland wächst weiter und die derzeitig schwierige Lage am Energiemarkt infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine zeigt: Es wird auch weiterhin wichtig sein, auf Strom aus erneuerbaren Energien zu setzen. Wer sich dadurch unabhängiger von ausländischen Energielieferanten machen kann, leistet einen wichtigen Beitrag zur ökologischen Stromversorgung- nicht nur für sich selbst. Die Übertragungsnetzbetreiber legen zu dem Thema alljährlich eine mittelfristige Prognose ab. Hier erfahrt ihr mehr…

Ihr möchtet mit der eigenen PV-Anlage den zusätzlichen Strombedarf aus erneuerbaren Energien decken? Wir bieten euch zusammen mit unserem Partner, der PFALZSOLAR, den passenden Tarif "Öko solar plus".  

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