E-Räder: Regeln & Pflichten im Verkehr

E-Räder: Regeln & Pflichten im Verkehr

Fast jedes vierte Rad ist ein E-Bike oder besser gesagt ein Pedelec. Damit sind rund vier Millionen Pedelecs in Deutschland unterwegs und kämpfen neben Radfahrern und Autos auf den Radwegen und Straßen um ihren Platz. Wie ist es um die Verkehrssicherheit bestellt? Und welche Rechten & Pflichten gibt es für E-Radfahrer?

Wer jetzt schon denkt: „Pedelec?! Heißt das nicht E-Bike?“ Der klickt erstmal auf unseren Artikel zur Begriffsdefinition E-Bike, Pedelec und S-Pedelec!

Eigentlich ist es ganz einfach: Ein Pedelec hat alle Rechten und Pflichten eines Fahrrads ohne Antrieb. Beim E-Bike und S-Pedelec sieht es schon anders aus. Aber der Reihe nach.

 

Rainer Hauck ist Referent und Projektleiter beim Projekt »Pedelec statt Auto - aber sicher« vom ökologischen Verkehrsclub VCD und weiß die Antworten.

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Darf jeder ein Elektrofahrrad fahren?

Rainer Hauck: Ein Pedelec, also ein Fahrrad, bei dem der Elektro-Motor bis 25 km/h beim Treten unterstützt, kann jeder fahren. Wir empfehlen ein Mindestalter von 14 Jahren.

Beim S-Pedelec, das bis 45 km/h kraft durch den Motor bekommt,  beträgt das Mindestalter 16 Jahre und ein Führerschein der Klasse AM muss vorhanden sein.
Langsame E-Bike-Modelle mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 25km/h darf man ab 15 Jahren und mit einem Mofa-Prüfbescheinigung fahren, schnellere ebenfalls ab 16 –  hier ist jedoch der Führerschein der Klasse AM Pflicht.

Wo müssen E-Räder fahren?

Rainer Hauck: Mit einem Pedelec musst du die Fahrbahn oder den ausgewiesenen Radweg benutzen. Ungekennzeichnete Radwege kannst du benutzen, darfst aber auch die Fahrbahn vorziehen. Fußwege sind tabu, außer sie sind durch das Schild „Radfahrer frei“ gekennzeichnet. Dann musst du Schrittgeschwindigkeit fahren und Fußgängern den Vortritt lassen. Überall gilt: E-Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren (genauso wie Radfahrer ohne E-Antrieb). Außer in ausgewiesenen Fahrradstraßen: Hier dürft ihr auch nebeneinander radeln.

E-Bikes gelten rechtlich als Kraftfahrzeug und gehören auf die Fahrbahn. Radwege, für Radfahrende freigegebenen Fußgängerzonen und Wege in Parks sind tabu. Einzige Ausnahmen: Radwege innerorts, die mit dem Verkehrsschild »E-Bike frei« gekennzeichnet sind, sowie Radwege außerorts.
Auch S-Pedelecs gelten rechtlich als Kraftfahrzeug und unterliegen noch strengeren Regeln als das E-Bike: Du darfst sowohl inner- als auch außerorts nur auf der Fahrbahn fahren.

Besteht Helmpflicht beim E-Radfahren?

Rainer Hauck: Fährst du ein Pedelec, brauchst du keinen Helm. Anders sieht es beim S-Pedelec aus: Hier besteht Helmpflicht. Fährst du ein E-Bike, das eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von über 20km/h erlaubt, ist auch ein Helm vorgeschrieben.

Sind Kindersitz und Anhänger beim Elektrofahrrad erlaubt?

Rainer Hauck: Mit einem Pedelec darfst du deine angeschnallten Kinder im Kindersitz oder Anhänger transportieren. Beim S-Pedelec sind Fahrradanhänger nicht erlaubt.

Welche Ausstattung muss mein E-Rad haben?

Rainer Hauck: Dein Pedelec muss eine Klingel (keine Hupe) und zwei funktionierende, voneinander unabhängige Bremsen aufweisen. Zudem muss es die Beleuchtungsvorschriften erfüllen – alles wie ein herkömmliches Fahrrad.

Fährst du ein S-Pedelec, brauchst du ein beleuchtetes  Versicherungskennzeichen, einen Rückspiegel, gelbe Seitenrückstrahlern, eine Hupe und einen Seitenständer.

Darf ich mein E-Rad mit in den ÖPNV nehmen?

Rainer Hauck: Das legt der jeweilige ÖPNV-Betreiber fest. Der VRN zum Beispiel erlaubt die Mitnahme von Pedelecs bis zu einem Gewicht von bis zu 40 kg. Der saarVV erlaubt die Mitnahme von Pedelecs ohne Gewichtsbegrenzung. Ob kostenpflichtig oder nicht hängt von der Tageszeit ab.

Ist eine Nachrüstung von E-Rädern erlaubt?

Rainer Hauck: Es gibt viele Anbieter für Nachrüstungen. Aber: Ein Rad ist fürs Radfahren konzipiert. Mit einer Nachrüstung, also v.a. dem Einbau von E-Motor und Akku, verändert sich das Gewicht und das Rad ist stärkeren Belastungen ausgesetzt. Du bräuchtest dann zum Beispiel stärkere Bremsen. Das kann eine Herausforderung sein – und es ist  wahrscheinlich, dass der Hersteller keine Garantie mehr gibt. Deshalb ist unsere Empfehlung: Lieber direkt in ein E-Rad investieren!
Vom Tuning, also einem technischen Eingriff, der das Pedelec schneller macht, solltest du unbedingt die Finger lassen. Neben dem Verlust aller Garantien und des Versicherungsschutzes drohen sogar Haftstrafen!

Hier gibt es weitere Informationen zum Thema.

Wie sicher sind Elektrofahrräder?

Rainer Hauck: Mehrere Studien kommen zu dem Ergebnis: E-Räder sind nicht per se gefährlicher als Räder ohne elektrischen Antrieb. Das Unfallrisiko ist nicht höher als beim Fahrrad. Allerdings verletzt man sich bei Pedelecunfällen schwerer als bei Unfällen mit dem Fahrrad.

Aber: Ab einem Alter von etwa 70 Jahren wird immer weniger Fahrrad gefahren. Nun kommt das Pedelec und viele Ältere fahren nun E-Rad, also Menschen, deren körperliche und kognitive Fähigkeiten geringer werden, müssen nun im Verkehr mit einem neuen, schwereren und potentiell schnelleren Gerät klar kommen.
Und erschwerend kommt hinzu:  Wir haben ein Bremsproblem, die Leute können nicht mehr richtig bremsen: Man muss aber gut bremsen können, gerade beim Pedelec.  Ein Viertel aller Unfälle beim Pedelec sind Alleinunfälle. Die Leute fahren auf Berge hoch, die sie ohne E-Antrieb gerade nicht erklommen hätten und müssen wieder runter. Dann wird es gefährlich.
Deshalb empfehlen wir allen Leuten, die sich auf dem E-Rad unsicher fühlen, einen Pedelec-Kurs zu machen. Auf unserer Projektseite gibt es eine Online-Karte, auf der bundesweit Pedelec-Kurse und -Sicherheitstrainings zu finden sind. Und wer erst einmal selbst testen will, wie sicher er oder sie auf dem Pedelec ist, kann das mit unserem Übungsheft herausfinden. Die Nachfrage nach dem Heft ist enorm.

Auch vom ADFC Baden-Württemberg und dem Württembergischen Fahrradsportverband gibt es ein kostenloses und neues Projekt zum Thema sicher e-biken.

 

Über den VCD

Der ökologische Verkehrsclub VCD ist ein gemeinnütziger Umweltverband, der sich für eine umweltverträgliche, sichere und gesunde Mobilität einsetzt. Im Mittelpunkt steht dabei der Mensch mit seinen Bedürfnissen und Wünschen für ein mobiles Leben. Seit 1986 kämpft der VCD für ein gerechtes und zukunftsfähiges Miteinander zwischen allen Menschen auf der Straße – egal, ob sie zu Fuß, auf dem Rad, mit Bus und Bahn oder dem Auto unterwegs sind. Dafür arbeitet er vor Ort mit zwölf Landesverbänden und rund 140 Kreisverbänden und Ortsgruppen, bundesweit und europaweit vernetzt. Rund 55.000 Mitglieder, Spender und Aktivistinnen unterstützen die Arbeit des VCD für eine zukunftsfähige Mobilität. (Quelle: www.vcd.org)

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