Energieffizienz - Neue Fördermöglichkeiten für Bauträger und Eigentümer im Überblick

Energieffizienz - Neue Fördermöglichkeiten für Bauträger und Eigentümer im Überblick

2021 laufen neue Förderprogramme für energieeffiziente Sanierungen und Neubauten an. Wir geben hier einen Überblick über KfW- und BAFA-Fördermöglichkeiten – damit Licht in den Förderdschungel kommt!

FAQ Icon

AUSLESE – DAS STEHT DRIN:

  • Die Fördermöglichkeiten für Energieeffizienz bei Sanierung und Neubau im Überblick
  • KfW-Förderungen ab Juli 2021: Was ist neu
  • BAFA-Fördermittel: Das muss man wissen
  • Alle Details in unserem Webseminar

Politik und Wissenschaft sind sich einig – zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele sollen die Sanierungsquote im Gebäudebestand verdoppelt und Neubauten heute schon im höchsten Energiestandard ausgeführt werden. Und das möglichst ohne zusätzliche Belastungen der Mieterinnen und Mieter. Als Anreizinstrument existieren bereits heute eine Vielzahl von Förderprogrammen für energieeffizientes Bauen und Modernisieren. Die Förderlandschaft hat sich auch 2021, mit der "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)", wieder deutlich weiterentwickelt.

Das GEG

Am 23. Oktober 2019 hat das Bundeskabinett das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) verabschiedet. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) führt die Regelungen der EnEV, des EnEG und des EEWärmeG zusammen, um einen einfacheren ordnungsrechtlichen Rahmen für Niedrigstenergiegebäude-Standards zu bilden.


Das Gebäudeenergiegesetz ist seit dem 1. November 2020 in Kraft. Die wesentlichen Eckpunkte:
•    Das aktuelle Anforderungsniveau für Neubauten und Sanierung wird nicht weiter verschärft.
•    Im Jahr 2023 werden die energetischen Anforderungen für Neubauten und Bestand überprüft.
•    Die Regelung für den Einbau von Ölheizungen ab dem Jahr 2026 wurde vorvergelegt.


Hier haben wir das Gesetz etwas detaillierter erläutert.

Neue Förderlandschaft 2021 – die BEG

Neu in diesem Jahr: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Mit der Einführung dieser Förderung setzt der Bund die energetische Gebäudeförderung neu auf. Die neue Förderrichtlinie ist beihilfefrei eingestuft und erfordert daher keine De-Minimis-Erklärung und Investitionsmehrkostenberechnung mehr.

Die neuen Fördermöglichkeiten im Bereich Neubau und Sanierung der KfW

Ab 1. Juli 2021 sind folgende KfW-Förderungen möglich:

 

  • KfW-Förderung energetischer Einzelmaßnahmen sowie Baubegleitung für Einzelmaßnahmen - bei Wohngebäuden ist hier eine Förderung von maximal 60.000 EUR je Wohneinheit möglich, bei Nichtwohngebäuden eine Fördersumme von maximal 1.000 EUR je m2
  • KfW-Förderung bei Erreichung eines KfW-Effizienzhausniveaus sowie Baubegleitung für Wohngebäude – hier werden bis zu 50% der Gesamtkosten gefördert
  • KfW-Förderung bei Erreichung eines KfW-Effizienzgebäudeniveaus sowie Baubegleitung für Nichtwohngebäude - hier sind max. 2.000 EUR je m2 Nettogrundfläche Zuschuss möglich
Checkliste Icon

Alle Details zu Fördermöglichkeiten in unserem Webseminar

Die Details der Förderungen, u.a. zu Laufzeiten, Finanzierung und Besonderheiten der Fördersummen erklären wir ausführlich in unserem Webseminar.

Neu eingeführt wurden das sogenannte „Erneuerbare-Energien-Paket“ (EE-Paket) und das „Nachhaltigkeitspaket“ (NH-Paket). Eine „Effizienzhaus EE“-Klasse kann beim Neubau als auch bei einer Altbausanierung erreicht werden, wenn erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 55 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen. Dann ist ein Zuschlag auf die Förderung möglich. Eine „Effizienzhaus NH“-Klasse kann nur bei einem Neubau erreicht werden, wenn für ein Effizienzhaus ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird. Eine Kombination von EE-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse ist nicht möglich.
Beim Nachhaltigkeitspaket (NH-Paket) muss die akkreditierte Zertifizierungsstelle mit einer Nachhaltigkeitszertifizierung die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude" des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) bestätigen.

Diese Förderprogramme fallen weg

Das BEG ersetzt damit die 4 bestehenden Programme:

 

  • CO2-Gebäudesanierungsprogramm, umgesetzt durch die KfW mit den Förderprogrammen „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (EBS),
  • das Marktanreizprogramm (MAP), soweit es durch BAFA umgesetzt wird als Förderprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“,
  • das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) sowie
  • das Heizungsoptimierungsprogramm (HZO).

Die neue BAFA-Förderung

Zusätzlich ist im Januar 2021 die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden gestartet.

Folgende Maßnahmen lassen sich fördern:

 

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: Bis zu 20% Förderung
  • Anlagentechnik (außer Heizung): Bis zu 20% Förderung
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik): Bis zu 45% Förderung
  • Heizungsoptimierung: Bis zu 20% Förderung
  • Fachplanung und Baubegleitung Bis zu 50% Förderung

 

Einzelmaßnahmen im Neubau werden nicht mehr gefördert, dafür soll die Förderung im Rahmen einer Sanierung verbessert werden. Und: Eine Förderung soll ab 2021 auch dann möglich sein, wenn eine von der Austauschpflicht betroffene Heizung erneuert wird.

Fördermöglichkeiten 2021 & mehr - unsere Webseminarreihe

Alle Details zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten im Bereich energieeffizientes Bauen und Sanieren erklären wir in unserem Webseminar. Hier geben unsere Experten einen aktuellen Überblick über die neuen Rahmenbedingungen und die daraus resultierenden Möglichkeiten für Bauträger und Eigentümer. Auch Themen wie Elektromobilität sprechen wir in unserer Webseminarreihe unter dem Titel "Die Wärmewende 2030 im Gebäudesektor" an. Jetzt in unserem Webseminar-Archiv ansehen!

Mehr interessantes Gezwitscher:

Das Gebäude-Energiegesetz (GEG) – was steht drin?

Das Gebäude-Energiegesetz (GEG) – was steht drin?

Das Bundeskabinett hat das Gebäude-Energiegesetz (GEG) beschlossen. Es regelt die energetische Sanierung und Modernisierung von Häusern. Wir fassen hier die wichtigsten Inhalte aus dem Gesetz zusammen.

Mehr lesen Mehr lesen
WEG-Reform: Einfacher zur Wallbox zuhause

WEG-Reform: Einfacher zur Wallbox zuhause

Ab dem 01.Dezember 2020 wird der Einbau einer eigenen Wallbox für Eigentümer und Mieterinnen leichter: Dann tritt das „Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz“ (WEMoG) in Kraft. Was sich ändert und wer nun Anspruch auf die Installation von Ladeinfrastruktur oder eine KfW-Förderung für das E-Auto hat, erklären wir hier.

Mehr lesen Mehr lesen