Das Gebäude-Energiegesetz (GEG) – was steht drin?

Das Gebäude-Energiegesetz (GEG) – was steht drin?

Wie funktioniert Klimaschutz per Gesetz? Wie kann die Wärmewende 2030 im Gebäudesektor gelingen? Und was sagt das beschlossene Gebäude-Energiegesetz (GEG)?

Gesetzestext Icon

AUSLESE – DARUM GEHT`S HIER:

 

Das Gebäude-Energiegesetz (GEG) ist Teil des von CDU und SPD vereinbarten Koalitionsvertrags. Nach drei Jahren Arbeit hat das Bundeskabinett am 23.10.2019 den Gesetzesentwurf beschlossen. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bindesinnenminister Horst Seehofer versprechen sich „mehr Klarheit und Bürokratie“ sowie einen weiteren Schritt hin zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030. Update: Die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat erfolge am 18.06.2020 bzw. 07.03.2020. Somit steht einer Unterschrift durch den Bundespräsidenten nichts mehr im Wege.

Klimaziele 2030 mit dem Gebäude-Energiegesetz erreichen

Im September 2019 hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket für mehr Klimaschutz vorgelegt. Mit den Maßnahmen, die darin beschrieben sind, sollen die deutschen Klimaziele bis 2030 erreicht werden. Diese sehen vor, dass dann 55 Prozent weniger Treibhausgase als im Jahr 1990 emittiert werden.
 
Ein wichtiger Hebel: Der Gebäudesektor. 40% des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland werden derzeit noch für Heizung, Warmwasser und Beleuchtung in öffentlichen und privaten Gebäuden verbucht (hier mehr Fakten ansehen in unserer Infografik zur Wärmewende im Gebäudesektor).

Die Modernisierung und Sanierung von Immobilien und damit eine bessere Energieeffizienz jeden Hauses ist also wichtig, um die Klimaziele zu erreichen.
 
Bisher gab es das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Sie werden nun zusammengefasst im Gebäude-Energiegesetz (GEG). Es soll mehr Transparenz in den Dschungel an Gesetzen und Verordnungen bringen und das energieeffiziente Bauen und die Energetische Sanierung als Maßnahmen fördern.

Das GEG - was steht drin?

Erneuerbare Energien statt Ölheizung

  • Ölheizungen dürfen ab 2026 nicht mehr eingebaut werden.

Ausnahmen:

1. Die Hausbesitzer setzen gleichzeitig auf erneuerbare Energien z.B. durch den Einbau einer Solaranlage auf dem Dach der  Immobilie.
2. Es ist nicht möglich, den Energiebedarf durch Gas oder Fernwärme zu decken und der Einsatz von erneuerbaren Energien führt zu „unbilligen Härten“.

 

  • Öl- und Gasheizkessel, die älter als 30 Jahre alt sind, dürfen im Allgemeinen nicht mehr betrieben werden
  • Staatliche Förderung: Flankiert wird das Gesetz von einer Austauschprämie, die Teil des Klimaschutzprogramms 2030 ist: Rund 40 Prozent Förderung erhalten Hausbesitzer, die ihre Ölheizung durch ein klimafreundlicheres Gerät ersetzen. Hierfür soll es spezielle Investitions-Förderprogramme geben. Zusätzlich ist der Austausch einer Ölheizung steuerlich absetzbar.

Energieeffizientes Bauen und Sanieren

  • Wechselt ein Ein- oder Zweifamilienhaus die Besitzer oder wird energetisch saniert, ist eine Energieberatung für die neuen Eigentümer Pflicht.
  • Die Primärenergiefaktoren sind im GEG aufgeführt. Bisher gab es nur einen Verweis auf andere Normen
  • Die Berechnungsverfahren für Primärenergiefaktoren von Nah- und Fernwärmenetzen werden geändert
  • Ein vereinfachtes Nachweisverfahren über die energetischen Anforderungen für Wohngebäude wird eingeführt, das sogenannte Modellgebäudeverfahren
  • Quartierslösungen werden gefördert, indem mehrere Gebäude gemeinsam die Anforderungen des Gesetzes erfüllen können: Dies schafft Anreize für integrierte Quartierslösungen mit Neubau- und Bestandsgebäuden
  • Strom, der gebäudenah aus erneuerbaren Energien erzeugt wird (z.Bsp. durch Photovoltaik), wird künftig besser angerechnet
  • Die CO2-Emissionen eines Gebäudes sind im Energieausweis anzugeben, entsprechende Emissionsfaktoren werden festgeschrieben

Niedrigstenergiegebäude-Standard wird eingeführt

Der bisherige EnEV-Standard wird abgelöst durch den neuen EU-weiten Standard „Niedrigstenergiegebäude“. Das Anforderungsniveau im Neubau bleibt jedoch zunächst gleich, da an den technischen Ausführungen des Referenzgebäudes nichts geändert wurde.
Das Bundesumweltministerium hatte sich hier strengere Standards erhofft. Das BMWi hält das bisherige Niveau jedoch für „kostenoptimal“ und stuft Verschärfungen daher als „nicht wirtschaftlich“ ein. Der Passus, bis 2050 „einen nahezu klimaneutralen Gebäudestand“ zu erreichen, wurde gestrichen.
2023 sollen die energetischen Anforderungen für Neu- und Bestandsbauten noch einmal überprüft werden.

Kostenloses Webseminar zur Wärmewende im Gebäudesektor

Unter dem Titel „Klimaschutz per Gesetz – Realität oder Vision?“ geben wir in unserem Webseminar einen Überblick über die Rahmenbedingungen zur Wärmewende 2030 - gesellschaftlich, rechtlich, kaufmännisch und technisch betrachtet. Hier kostenlos anmelden und erfahren, was „Heute schon für Morgen bauen“ bedeutet.

Autor: Maurice Brass

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