GEG-Novelle: Das ambitionierte Gebäudeenergiegesetz

GEG-Novelle: Das ambitionierte Gebäudeenergiegesetz

Um die Klimaziele im Heizungsbereich zu erreichen, soll das GEG (Gebäudeenergiegesetz) reformiert werden. Was bedeutet die Novelle für Privat- und Gewerbegebäude und bestehende Heizungen? Wir fassen die wichtigsten Punkte des GEG-Entwurfs zusammen.

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AUSLESE – DARUM GEHT`S HIER:

Die Änderung des GEG (Gebäudeenergiegesetz) erzeugt seit Wochen Unruhe in Deutschland. Noch ist unklar, wie der Gesetzesentwurf im Detail final beschlossen wird. Die Gesetzesnovelle soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Das ist kurzfristig und ambitioniert. CDU und FDP verlangen Nachbesserungen des aktuellen Entwurfs, so dass der Zeitplan ins Wanken gerät. Ein Punkt steht jedoch fest: Das Verbot von Gas- und Ölheizungen für die Zukunft wird bestehen bleiben. 

Optimierung von älteren Heizungsanlagen

In Artikel 60 des Gesetzesentwurf sind Regelungen zur Prüfung und Optimierung von bestehenden Heizungsanlagen aufgeführt. So müssen künftig ältere Heizungsanlagen mit Einbaujahr vor 2009 bis Ende September 2027 geprüft und optimiert werden. Hier geht es darum, die Energieeffizienz der Heizungsanlage zu prüfen, mögliche Dämmmaßnahmen zu definieren sowie „Maßnahmen zur Absenkung der Vorlauftemperatur“ auszumachen (vgl. § 60b).

Auch die Pflichten zur hydraulischen Optimierung wurden verschärft.

Anforderung an Heizungsanlagen

Doch nervös müssen Besitzer*innen von Privat- und Gewerbegebäuden nicht werden. Denn die Pflicht, alte Heizungen sofort auszutauschen, ist nicht mehr Teil des Gesetzes. Erst 2044 muss jede Heizung in Deutschland die Auflagen des GEG erfüllen und damit zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Zudem gibt es eine Vielzahl an alternativen Lösungen.

Technologieoffen: Vielzahl an Lösungen möglich

Welche Heiztechnologien sind also in Zukunft erlaubt? Grundsätzlich ist das Gesetz technologieoffen bzw. -neutral geplant, d.h. individuelle Lösungen sind möglich, sofern die Grundregel der 65% erneuerbare Energien (EE) eingehalten wird. In Artikel 71 des Gesetzesentwurfs findet sich zudem eine Liste mit Technologien, mit denen das Gesetz pauschal erfüllt werden kann:

1.             Anschluss an ein Wärmenetz

(mit gewissen Auflagen an den Netzbetreiber: Neue Wärmenetze mit Baubeginn ab 01.01.2024 müssen die 65% EE-Pflicht erfüllen, für bereits bestehende Netze gelten Übergangsfristen zur schrittweisen Dekarbonisierung)

2.             Elektrisch angetriebene Wärmepumpen

3.             Wärmepumpen-Hybridheizungen (Die Wärmepumpe muss mind. 30% der Heizlast des Gebäudes abdecken können, Vg. § 71h)

4.             Stromdirekt-Heizungen (nur bei Niedrigstenergiehäusern, Vgl. § 71d)

5.             Heizungsanlagen zur Nutzung von Biomasse (gilt nur für Bestandsgebäude), feste Biomasse nur in Kombination mit Solarthermie oder Photovoltaik und elektrischer Warmwasserbereitung

6.             Heizungsanlagen zur Nutzung von grünem (aus EE-Strom hergestelltem) oder blauen (aus Erdgas hergestellten) Wasserstoff - diese dürfen übergangsweise auch mit Erdgas betrieben werden*

 

*In diesem Fall muss ein Beschluss der Gemeinde zum Aufbau eines Wasserstoffnetzes sowie eine verbindliche Zusage eines Netzbetreibers vorliegen, dass dieser ein Netz bis 2034 errichten wird (sonst greift eine Schadensersatpflicht, vgl §71k).

Sonderregelungen gelten für Etagenheizungen (§71l) oder Wohnungseigentümergemeinschaften (§71n).

Wärmepumpe als favorisierte Technologie

Da der Aufbau von Wasserstoffnetzen zur Gebäudebeheizung in Frage steht, wird für viele Gebäude außerhalb der Fernwärmeversorgungsgebiete nun zunächst die Wärmepumpe zum Mittel der Wahl. Während in anderen europäischen Ländern diese Technologie bereits führend ist, gibt es in Deutschland bisher nur einen geringen Bestand an Wärmepumpen. Das soll sich ändern. 

Dass damit erhebliche Erstinvestitionen für Gebäudebesitzer*innen verbunden sind, ist klar. Allerdings sind Wärmepumpen im Betrieb deutlich günstiger als Gasheizungen, so dass sich der Einsatz langfristig auszahlt – nicht nur aus ökologischer Sicht.

Ergänzt werden soll das Gesetz durch ein umfassendes Förderprogramm, welches auch nach sozialen Kriterien ausgestaltet werden soll. 

Förderprogramm – welche Förderungen gibt es?

Mit der GEG-Novelle kommt auch ein Förderprogramm für erneuerbares Heizen. Es gibt eine Grundförderung für alle mit selbst genutztem Wohneigentum sowie sogenannte „Kleinvermieter“ (bis zu sechs Wohneinheiten, von denen eine selbst genutzt wird). Zudem gibt es Klimaboni und Förderkredite für den Austausch ineffizienter Heizungen, weiterhin möglich ist die steuerliche Förderung im Einkommenssteuerrecht.

„Mit unserem Förderkonzept kann jeder selbstnutzende Wohnungs- oder Hausbesitzer die zu ihm passende, nachhaltige Heiztechnik wählen und fördern lassen“, so Bundesbauministerin Geywitz.

Herausforderung für kommunale Wärmeplanung

Herausfordernd ist das Gesetz und seine kurzfristige Umsetzung nicht nur für Gebäudebesitzer*innen, sondern auch für die Kommunen. Denn die kommunale Wärmeplanung steht als nächstes im Fokus der Bundesregierung. Laut einem Vorentwurf des „Gesetzes zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze“ sollen Städte und Gemeinden bis spätestens 2028 einen Fahrplan für die Wärmewende vor Ort vorlegen.

Problematisch ist in diesem Fall die fehlende zeitliche Verzahnung der Planungsprozesse. Denn die kommunale Wärmeplanung bildet häufig die Grundlage für den Auf- und Ausbau von Fernwärmenetzen, welche wiederum bei der Erfüllung der Auflagen des GEG eine maßgebliche Rolle spielen. Übergangsweise könnte so die Situation entstehen, dass Hausbesitzer*innen beim Austausch einer Heizung zum Einsatz einer Wärmepumpe gezwungen werden, da die kommunale Wärmeplanung noch nicht abgeschlossen ist und sie somit noch nicht wissen, ob der Aufbau einer Fernwärmeversorgung in der eigenen Straße geplant ist.

Allerdings: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWI) fördert Kommunen, die jetzt Maßnahmen der kommunalen Wärmeplanung angehen, über die Kommunalrichtlinie. 

Geeignete Heizungslösung für jedes Gebäude finden

Der Gesetzesentwurf zur GEG-Novelle ist ambitioniert – für viele Gebäude ist es eine Herausforderung, die geeigneten technischen Maßnahmen weg von fossilen Heizsystemen, hin zu klimaneutralen Lösungen mit erneuerbaren Energien zu finden. 

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