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WEG-Reform: Einfacher zur Wallbox zuhause
Ab dem 01.Dezember 2020 wird der Einbau einer eigenen Wallbox für Eigentümer und Mieterinnen leichter: Dann tritt das „Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz“ (WEMoG) in Kraft. Was sich ändert und wer nun Anspruch auf die Installation von Ladeinfrastruktur oder eine KfW-Förderung für das E-Auto hat, erklären wir hier.
Die vom Bundesrat und Bundestag beschlossene Reform des WEG, neu: „Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz“ (WEMoG), 2020 macht Sanierungen und Modernisierungen einfacher:
Während bisher in einem Mehrfamilienhaus für die Errichtung von Ladestationen für Elektroautos die Zustimmung aller Miteigentümer nötig war, bedürfen bauliche Veränderungen am gemeinschaftlichen Eigentum nun nur noch einer einfachen Mehrheit.
Grundsätzlich haben Wohnungseigentümerinnen und Mieter einer Mietwohnung sogar einen gesetzlichen Anspruch darauf, Ladeinfrastruktur auf eigene Kosten errichten und installieren zu lassen, sofern die Parkplätze einem Eigentümer bzw. einer Mieterin fest zugeordnet sind. Die WEG-Eigentümergemeinschaft kann den Antrag grundsätzlich nicht mehr ablehnen.
Wie sich die Kosten einer Ladeinfrastruktur im Wohnhaus auf Eigentümer und WEG-Vertreter verteilen und welche Schritte nötig sind, um das eigene E-Auto zuhause laden zu können, erläutern wir in unserem Whitepaper detailliert.
Ladeinfrastruktur im Mietshaus - Rechte von Mietern
Und auch die Rechte von Mieterinnen und Mietern auf Lademöglichkeiten für Elektroautos möchte die Regierung stärken. So sieht die Reform vor, das Bürgerliche Gesetzbuch zu erweitern: Mieter sollen dann „vom Vermieter die Erlaubnis zu baulichen Veränderungen oder sonstigen Maßnahmen sowie die Vornahme weiterer Handlungen verlangen“ können, die notwendig sind, um eine private Ladeinfrastruktur errichten und nutzen zu können.
Insgesamt wohnen in Deutschland knapp 60 Prozent der Menschen zur Miete. Dabei kann rund die Hälfte auf einen eigenen Pkw-Stellplatz zugreifen.
Zählt man Mieter und Wohnungseigentümerinnen zusammen, so profitiert mindestens ein Drittel der deutschen Bevölkerung von den neuen Regelungen.
Neu: Öffentliche Förderung für private Lademöglichkeiten
Neben der öffentlichen Ladeinfrastruktur fördert die Bundesregierung über die KfW dieses Jahr zum ersten Mal auch private Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge. Der Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt umfasst neben fabrikneuen intelligenten Wallboxen auch den elektrischen Netzanschluss sowie damit verbundene Nebenarbeiten. Dabei wird Antragsstellern finanziell unter die Arme gegriffen, wenn „die Ladeleistung der Wallbox maximal11 kW beträgt, der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommt [und] die Ladestation intelligent und steuerbar ist“. Interessierte Wohnungseigentümer und Mieter finden eine Liste der förderfähigen Wallboxen sowie den Förderantrag auf der Website der KfW. Das Förderprogramm läuft unter dem Namen KfW 440.
Die Förderung tritt zum 24. November in Kraft. Weitere Informationen gibt es hier.
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