THG-Quote: Die neue Prämie für E-Fahrzeuge

THG-Quote: Die neue Prämie für E-Fahrzeuge

Mit der THG-Prämie können Nutzer*innen von rein batteriebetriebenen Autos Geld erhalten. Doch warum gibt es die THG-Quote, wie funktioniert der Handel und welche Fristen gelten? Die wichtigsten Fragen und Antworten gibt`s hier.

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Darum gibt es die THG-Prämie

Das Ziel ist klar: Die CO2-Emissionen müssen sinken. Darauf hat sich Deutschland im Klimaschutzgesetz und auf internationalen Klimakonferenzen verpflichtet. 
Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist dabei eine Maßnahme. Sie schreibt Mineralölunternehmen vor, den CO2-Ausstoß ihrer Produkte zu reduzieren. Wie hoch diese Reduktion sein muss, wird gesetzlich festgelegt. Im Jahr 2022 lag die THG-Quote bei 7%, 2023 wurde die Quote auf 8 % erhöht. Bis 2030 soll sie auf 25% steigen.

Helfen können dabei auch die Nutzer*innen von E-Fahrzeugen: Sie dürfen am THG-Quotenhandel teilnehmen. Welche Fristen und Regelungen dabei beachtet werden sollten, erklären wir weiter unten.

Was bedeutet "Die THG-Quote verkaufen"?

Die Formulierung "THG-Quote verkaufen" bedeutet, dass Halter von E-Fahrzeugen die CO2-Emissionen, die sie durch das Laden ihrer E-Fahrzeuge einsparen, an Mineralölunternehmen übertragen können. Dafür wenden sich die Halter selbst an Anbieter wie die Pfalzwerke, um bei ihnen ihre THG-Quote zu verkaufen. Die pauschalisierte Strommenge wird dann als Prämie in Form von Bargeld, an die E-Fahrzeughalter*innen ausgezahlt. 

THG-Quote nicht nur für E-Autos

Die THG-Quote kann auch für rein elektrisch betriebene Leichtkrafträder und E-Motorräder eingereicht werden. Voraussetzung ist, dass das elektrisch betriebene Zweirad mindestens 45 km/h fährt. Seit 2023 gilt die Quote jedoch nicht mehr für Fahrzeuge, die zulassungsbefreit sind, wie beispielsweise E-Roller. Auch Plug-in Hybride sind von der THG-Prämie ausgeschlossen.

Wer kann die Auszahlung der THG-Prämie beantragen?

Sowohl Privatpersonen als auch gewerbliche Nutzer können die THG-Quote handeln. Auch neu gekaufte Gebrauchtwagen können für die THG-Quoten gehandelt werden, wenn die vorherigen Besitzer dies für das laufende Kalenderjahr noch nicht getan haben. Im nächsten Jahr kann man die THG-Quote erneut einreichen, allerdings gelten seit 2023 neue Einreichungsfristen (siehe weiter unten). Vereinfacht gesagt: Wer im Fahrzeugbrief als Halter*in des E-Fahrzeugs eingetragen ist, kann einmal pro Jahr die Auszahlung der THG-Prämie beantragen und am THG-Quotenhandel teilnehmen. Das gilt ebenso für Leasing-Fahrzeuge. 

So funktioniert der Handel mit der THG-Prämie

Um die THG-Prämie verkaufen zu können und eine Auszahlung zu erhalten, müssen sich Interessierte bei einem entsprechenden Anbieter mit ihrem Fahrzeugschein registrieren. Bei den Pfalzwerken geht das einfach über eine Online-Plattform. Einfach den Fahrzeugschein einscannen und hochladen, die relevanten Daten wie z.B. die Bankverbindung angeben und die Auszahlung der Prämie beantragen. Alle eingereichten Quoten werden dann vom Anbieter gesammelt beim Umweltbundesamt eingereicht. Erst wenn das Umweltbundesamt die Einreichung bestätigt, kann die Auszahlung erfolgen. 

Die Höhe der Prämie ist dabei auch abhängig verbrauchten Strommenge. Diese wird je nach Fahrzeugtyp vom Umweltbundesamt jährlich geschätzt. Liegt ein PKW ab August 2023 bei ca. 2000 kWh, kommen Nutzfahrzeuge auf deutlich höhere Schätzwerte:  So wird ein leichtes Nutzfahrzeug der Klasse N1 auf 3 000 kWh anrechenbaren Stromverbrauch geschätzt, während für schwere Nutzfahrzeuge 20 600 kWh (Klasse N2) bzw. 33 400 kWh (Klasse N3) errechnet wurden. E-Busse liegen gar bei 72 000 kWh. Die genauen Schätzungen könnt ihr auf der Seite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz nachlesen.

Übrigens: Der Service steht allen Halter*innen von E-Fahrzeugen offen – unabhängig davon, ob sie Pfalzwerke-Kundin oder -Kunde sind. Ein Beispiel aus der Praxis könnt ihr in diesem Blogbeitrag nachlesen. 

Neue Fristen und Regelungen ab 2023 beachten

Wichtig zu wissen: Ab dem Jahr 2023 gelten neue Fristen und Regelungen. Wer seine Prämie für dieses Jahr erhalten möchte, muss die THG-Quote bis zum 15.11. des jeweiligen Einreichungsjahres gehandelt haben. Beispiel: Der Antrag für die THG-Prämie für 2023 musste bis zum 15. November 2023 um 10 Uhr erfolgen. Der Stichtag für die THG-Prämie für 2024 ist dann der 15. November 2024

Seit 2023 gilt die Prämie für alle Fahrzeuge, die eine Zulassung haben wie beispielsweise leichte oder schwere E-Nutzfahrzeuge, E-Busse und natürlich weiterhin E-Autos. E-Zweiräder der Fahrzeugklasse L3e (schneller als 45 km/h) sind für die THG-Prämie qualifiziert. E-Roller bis 45 km/h und S-Pedelecs sind von der THG-Quote ausgenommen.

Alle Neuerungen können im Detail auf der Seite des Umweltbundesamtes nachgelesen werden.

Wie hoch ist die THG-Prämie?

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Wie viel Geld die Fahrzeughalter*innen erhalten können, hängt vom Anbieter ab.

Die Höhe kann variieren.  Einfach E-Fahrzeug registrieren, fertig!

Jetzt THG-Prämie bei den Pfalzwerken beantragen - in nur vier Schritten.

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