Das neue Heizungsgesetz: Was das GEG bedeutet

Das neue Heizungsgesetz: Was das GEG bedeutet

Seit Januar 2024 ist das neue Heizungsgesetz in Kraft. Muss nun jeder seine Heizung austauschen und ist die Wärmepumpe wirklich eine kostensenkende Öko-Alternative zu den Heizungen, die mit fossiler Energie betrieben werden? Wir klären auf.

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AUSLESE - DARUM GEHT`S:
 

  • Das neue Heizungsgesetz gilt seit Januar 2024

  • Welche Regelungen gelten für neue Heizungen oder Heizungstausch?

  • Warum sich der Umstieg auf eine Wärmepumpe auch für Bestandsbauten lohnt

Seit Januar 2024 sind sie in Kraft: Die Änderungen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz genannt. Doch bevor das Gesetz durch den Bundesrat verabschiedet wurde, gab es bereits bei der Ausarbeitung des Entwurfs Unsicherheit: Muss nun jeder seine Heizung austauschen und ist die Wärmepumpe wirklich eine kostensenkende Öko-Alternative zu den Heizungen, die mit fossiler Energie betrieben werden? Wir klären auf.

Das GEG - Ab in die Zukunft des nachhaltigen Heizens

Das Heizen in Deutschland soll bis 2045 klimaneutral sein - ein wichtiger Meilenstein zur Erreichung dieses Ziels bildet das neue Heizungsgesetz. Ziel ist es, den Einsatz fossiler Brennstoffe wie Gas oder Öl zur Beheizung von Gebäuden zu reduzieren und den Übergang zu nachhaltigen Energiequellen zu fördern.

Was bedeutet das Heizungsgesetz?

Bisher werden noch etwa drei Viertel der Heizungen in Deutschland mit fossilen Brennstoffen betrieben. Das Heizungsgesetz soll dieser Praxis entgegenwirken und gilt speziell für Heizungen und Heizmethoden. Das Hauptziel des Gesetzes besteht darin, bis 2045 klimaneutrales Heizen zu erreichen und die Energiewende in Deutschland voranzutreiben.

Die Austauschpflicht von Heizungen auf Basis fossiler Brennstoffe zu solchen auf Basis erneuerbarer Energien gilt für Städte mit über 100.000 Einwohnern bis spätestens Mitte 2026 und für Städte mit weniger als 100.000 Einwohnern bis spätestens Mitte 2028. Entscheidend ist dabei die kommunale Wärmeplanung: Wenn eine Kommune vor diesen Fristen das Heizungsgesetz umsetzt, gilt das festgesetzte vorgezogene Datum der Kommune.

Wer muss die Heizung tauschen?

Ob ihr eure Öl- oder Gasheizung im Zuge des Heizungsgesetzes tauschen müsst, hängt davon ab, ob es sich um einen Neubau oder einen Bestandsbau handelt.
 

  • Bei einem Neubau, der nach dem 1. Januar 2024 genehmigt wird, ist eine Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien erforderlich.
  • Bei einem Bestandsbau müsst ihr eure Öl- oder Gasheizung nur dann austauschen, wenn sie nicht mehr funktioniert oder sich nicht mehr reparieren lässt. Heizungen, die ausschließlich mit erneuerbarer Energie betrieben werden, sind ab 2045 obligatorisch.

Fördermöglichkeiten für den Heizungstausch

Ihr könnt eine Förderung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen, wenn ihr auf eine Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie umsteigt, beispielsweise eine Wärmepumpe. Die Förderung für eine neue Heizung in einem Mehrfamilienhaus im Jahr 2024 ist wie folgt strukturiert: Für die erste Wohneinheit können maximal förderfähige Kosten von 30.000 Euro anfallen. Für die zweite bis sechste Wohneinheit liegen die maximal förderfähigen Kosten bei je 15.000 Euro.

Die Höhe der Förderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:

  • Die Basisförderung von 30 Prozent können für die Kosten bei einem Heizungstausch* angesetzt werden.
  • Ein Klimabonus von zusätzlich 20 Prozent für den Austausch bis Ende 2028, der ab 2029 schrittweise reduziert wird.
  • Ein Einkommensbonus von weiteren 30 Prozent für Haushalte mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von maximal 40.000 Euro, jedoch nur für selbstnutzende Eigentümer.
  • Ein Effizienzbonus von 5 Prozent für den Einsatz eines natürlichen Kältemittels in Wärmepumpen.

*Die maximale Förderhöhe liegt bei 70 Prozent der Austauschkosten und ist mit den sogenannten förderfähigen Kosten nach oben hin begrenzt. So beträgt für Einfamilienhäuser die maximale förderfähige Kostenobergrenze 30.000€ und für jede weitere Wohneinheit zusätzlich 15.000€. 

Eine genaue Auflistung der möglichen Förderung mit Rechenbeispielen könnt ihr auf unserem Ratgeber für Wärmepumpen nachlesen.

Weitere Fördermöglichkeiten für energieeffiziente Maßnahmen wie Fenstertausch oder Dämmverbesserungen sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhältlich.

Welche Heizungsarten werden gefördert?

Es gibt verschiedene Heizungen mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie, für die eine KfW-Förderung beantragt werden kann. Gefördert werden:
 

  • Solarthermische Anlagen
  • Bio­masse­heizungen
  • elektrisch ange­triebenen Wärmepumpen
  • Brenn­stoff­zellen­heizungen
  • wasser­stoff­fähigen Heizungen
  • innovativer Heizungs­technik auf Basis erneuer­barer Energien

Welche Fristen sind bei der Förderung durch die KfW zu beachten?

Die KfW hat zeitlich gestaffelte Einreichefristen gesetzt, je nachdem zu welcher Antragsgruppe ihr gehört. So können Privateigentümer*innen eines selbstgenutzten Einfamilienhauses ihren Antrag sofort bei der KfW einreichen, während sich Eigentümer*innen von Mehrfamilienhäusern voraussichtlich bis Mai 2024 gedulden müssen. Die dritte Phase der Einreichung beginnt ab August 2024: Dann können Eigentümer*innen von vermieteten Einfamilienhäusern, Unternehmen und Kommunen ihre Förderung beantragen. Wer schon vor der Antragstellung seine Wärmepumpe installieren lassen möchte, kann mit der Umsetzung des Projekts vorher beginnen. Voraussetzung ist, dass das Heizungsprojekt auch förderberechtigt ist. Wichtig: Das Projekt muss zwischen dem Datum der Veröffentlichung der Förder­richtlinie im Bundes­anzeiger (29.12.2023) und dem 31.08.2024 gestartet sein. Der Antrag kann dann bis zum 30.11.2024 nachgereicht werden. Um herauszufinden, ob und in welcher Höhe eure zukünftige Heizung voraussichtlich förderberechtigt ist, könnt ihr ganz einfach unseren Rechner verwenden. Zuviel Papierkam? Unser Rundum-sorglos-Paket hilft. 

Bitte beachtet, dass kein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht.

Fazit: Lohnt sich der Umstieg?

Klar ist, dass das Heizungsgesetz ausreichend Puffer gibt, um den Umstieg auf ökologisches Heizen zeitlich gesehen zu erleichtern. Die möglichen Förderungen bieten aber einen guten Rahmen, um beim Umstieg eine Planungssicherheit zu bekommen. Weitere Informationen zum Einbau einer neuen Heizung findet ihr auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

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