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Geförderte Effizienz
Unter dem Slogan „Deutschland macht´s effizient“ fördert die Bundesregierung unter anderem Unternehmen und Freiberufler, die ihre Energieeffizienz steigern wollen. Von welchen Zuschüssen können sie profitieren? Ein Überblick.
Brennstoffzelle für die Heizung
Die KFW-Bankengruppe fördert den Einbau von Brennstoffzellen-Heizungen über das KfW-Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (433)“. Die Brennstoffzelle muss in die Wärme- und Stromversorgung des Gebäudes eingebunden sein. Es kann sich dabei um einen Neubau oder eine energetische Sanierung handeln.
Ambitionierte Projekte im Betrieb umsetzen
Sie sind Unternehmer oder Freiberufler und haben eine gute Idee, um den Energieverbrauch im Betrieb zu senken? Dann ist der Förderwettbewerb „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ vielleicht genau das Richtige für Sie. Eine festgelegte Förderquote gibt es nicht: Antragsteller entscheiden im vorgegebenen Rahmen selbst, welche Förderung sie für die geplante Effizienzmaßnahme beantragen.
Energiekosten senken mit hocheffizienten Querschnittstechnologien
Dieses Programm unterstützt Investitionen in hocheffiziente Anlagen und Aggregate für Industrie und Gewerbe mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten eine Förderung von 40 Prozent.
Unternehmen können zwischen einem Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und einem Tilgungszuschuss der KfW-Bankengruppe wählen.
Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
Mit einem weiteren Fördermodul unterstützt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) Unternehmen beim Umstieg auf regenerative Quellen zum Herstellen von Prozesswärme. Das BMWi bezuschusst 45 Prozent der förderfähigen Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten eine Förderung von 55 Prozent. Auch hier gilt: Die Unternehmen haben die Wahl zwischen einem Zuschuss des BAFA und einem Tilgungszuschuss der KfW-Bankengruppe.
Smartes Energiemanagement
Energiemanagement-Systeme können die Energieeffizienz im Unternehmen verbessern, indem sie die Energieströme systematisch erfassen und steuern. Das Bundeswirtschaftsministerium unterstützt den Kauf und die Installation dafür nötiger Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik sowie Energiemanagement-Software und die Schulung des Personals im Umgang mit dieser Software. Bezuschusst werden 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten sogar eine Förderung von 40 Prozent. Die Unternehmen haben wieder die Wahl zwischen einem Zuschuss des BAFA und einem Tilgungszuschuss der KfW-Bankengruppe.
Energie sparen mit einem individuellen Maßnahmenbündel
Das Fördermodul „Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen“ unterstützt Investitionen, die dazu beitragen, die Energieeffizienz in Unternehmen zu erhöhen und den Energieverbrauch zu senken. Hierbei lassen sich verschiedene Effizienzmaßnahmen kombinieren. Das BMWi fördert Investitionen mit bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 500 Euro pro eingesparte Tonne Kohlendioxid). Kleine und mittlere Unternehmen erhalten eine Förderung von bis zu 40 Prozent – maximal 700 Euro pro eingesparte Tonne CO2.
Erneuerbare Energie für Wärme und Kälte
Das BMWi fördert Unternehmen, die die Erzeugung von Wärme und Kälte auf erneuerbare Energie umstellen. Für Investitionen in große Anlagen, Wärmespeicher und Wärmenetze gibt es Kredite mit Tilgungszuschuss der KfW-Bankengruppe. Infos finden Sie unter den Programmlinien „Erneuerbare Energien – Premium“ und „Erneuerbare Energien Premium – Tiefengeothermie“. Die Bank fördert Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen, Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)-Anlagen, Biogasleitungen, Wärmepumpen, Wärmespeicher und Tiefengeothermie.
Extra-Plus: Für den Austausch besonders ineffizienter Heizungsanlagen gewährt das BMWi im Rahmen des sogenannten Heizungspakets nochmals einen um 30 Prozent erhöhten Tilgungszuschuss aus dem Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE).
Wer jetzt in ein energiesparendes Gebäude investiert, profitiert von der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“. Energetische Maßnahmen bei der Sanierung und dem Neubau von Nichtwohngebäuden werden nun mit bis zu 50 Prozent Förderung finanziell unterstützt. Die BEG unterstützt Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen mit Fördergeldern für Dämmmaßnahmen, Fenstertausch, energieeffiziente Beleuchtungssysteme, Lüftungsanlagen sowie neue Heizungen in Büro-, Gewerbe- und Verwaltungsgebäuden.
Die erste Stufe war bereits im Januar in Kraft getreten und umfasst die Zuschussförderung von Einzelmaßnahmen. Mit der ab Juli geltenden BEG erhöht der Bund die Förderung für Nichtwohngebäude und gleicht sie an die für Wohngebäude an. Ein Beispiel zeigt die Attraktivität der neuen Förderbedingungen: Wird ein Verwaltungsgebäude mit 2.200 Quadratmetern für zwei Millionen Euro komplett saniert, übernimmt der Staat davon nun bis zu eine Million Euro – 450.000 Euro mehr als bislang.
Autorin: Dr. Susanne Becker
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