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So setzt sich der Strompreis zusammen
Wir erklären euch die Zusammensetzung des Strompreises und welche Anteile des Strompreises überhaupt von eurem Energieversorger beeinflussbar sind.
Bildnachweis: iStock.com/andriano_cz
AUSLESE - DARUM GEHT`S HIER:
- Der Strompreis setzt sich aus zahlreichen Komponenten zusammen
- 57% des Strompreises* sind Kosten, die euer Energieversorger nicht beeinflussen kann
- Hier mehr zu unseren Stromtarifen erfahren
Netzentgelte, Stromsteuer oder KWKG-Umlage - Der Strompreis setzt sich aus diesen und noch viel mehr Bestandteilen zusammen. Welche davon kann der Stromversorger selbst beeinflussen?
Der Strompreis in Deutschland: Das sind die Bestandteile
In Deutschland setzt sich der Strompreis für private Verbraucher aus drei verschiedenen Faktoren zusammen: der Stromerzeugung und dem Einkauf, den Transportkosten vom Stromerzeuger bis in das jeweilige Zuhause und den zusätzlichen Kosten wie Steuern und Umlagen, die der Staat aufschlägt. Wir zeigen anhand unseres Tarifs "PFALZWERKE öko comfort" (Stand: 01/2026 bei einem Stromverbrauch von 3.000 kWh/Jahr im Netzgebiet der Pfalzwerke) auf, was den Preis pro Kilowattstunde ausmacht.
1. Energiebeschaffung und Vertrieb
43 Prozent des Strompreises im Tarif "PFALZWERKE öko comfort" besteht aus dem Stromeinkauf, dem Service und dem Vertrieb. Der Strom wird überwiegend nicht selbst produziert, sondern muss an der Strombörse eingekauft werden. Da die Versorgungssicherheit höchste Priorität hat, werden langfristige Einkäufe am Terminmarkt getätigt. Dies macht den Großteil der eingekauften Energiemenge aus. Der Spotmarkt wird für kurzfristige Stromeinkäufe herangezogen, während der sogenannte Ausgleichsenergiemarkt die Differenz zwischen eingekaufter und tatsächlich benötigter Strommenge ausgleicht. Wie genau der kurzfristige Energieeinkauf funktioniert, könnt ihr in unserem spannenden Blogbeitrag "Einkaufstour zur Mittagszeit" nachlesen.
Weitere Kosten fallen dann für Vertrieb und Service an: Diese Position umfasst unter anderem Personalkosten und die Kosten für den Kundenservice.
Übrigens: Dieser Strompreis-Faktor gehört zu den Bereichen, in denen Energieversorger üblicherweise eigenen Gestaltungsspielraum haben.
Bei den folgenden beiden Preisfaktoren sind die Kosten gesetzlich festgelegt:
2. Netznutzungsentgelte, Messungen und der Messstellenbetrieb
Damit der Strom zuhause ankommt, gibt es in Deutschland ein gut ausgebautes Stromnetz, dessen Ausbau und Betrieb ebenfalls in den Preis einfließen. Außerdem sind hier auch die Kosten für den Betrieb, die Wartung und die Messung der Stromzähler enthalten. Diese Kosten werden gesetzlich gesteuert und sind preislich vorgeschrieben. Trotz der Regulierung der Bundesnetzagentur können sich die Netzentgelte regional unterscheiden und den Strompreis für (End-)Verbraucher*innen verändern. In Stromnetzen in eher ländlich geprägten Regionen – wie auch bei uns in der Pfalz – können aufgrund der durchlaufenden Stromleitungen höhere Netzentgelte anfallen als beispielsweise in rein städtischen Bereichen. Grundsätzlich gilt: Wenn das Stromnetz stark ausgebaut und erneuert werden muss, ist dies kostspielig und treibt den Strompreis hoch. In unserem Tarifbeispiel (Tarif "PFALZWERKE öko comfort“) fallen beim Strompreis 24 Prozent für Netz- und Messentgelte im Netzgebiet der Pfalzwerke Netz AG an.
3. Steuern, Abgaben und Umlagen
In unserem Tarifbeispiel macht dieser Faktor mit 33 Prozent einen großen Teil des Strompreises aus. Folgende Steuern und Umlagen sind enthalten:
Umsatz- und Stromsteuer
Die Stromsteuer wird seit 1999 auf Grundlage des Stromsteuergesetzes erhoben. Der Regelsteuersatz liegt seit 2003 liegt der unverändert bei 2,05 Cent pro kWh. Die Umsatzsteuer in Höhe von 19% schlägt als zusätzlicher Kostenfaktor zu Buche – sie wird auf den gesamten Strompreis mit all seinen Bestandteilen inklusive Stromsteuer, Abgaben und Umlagen erhoben. Mehr zur Stromsteuer findet ihr auf der Seite der deutschen Generalzolldirektion.
Konzessionsabgaben
Die Konzessionsabgaben werden an Städte und Kommunen als Gegenleistung für die Benutzung der öffentlichen Straßen und Wege zur Verlegung von Strom- und Gasleitungen gezahlt. Die Preise können je nach Einwohnerzahl der Gemeinde stark variieren. Auch diese Preise sind geregelt und können bei der Bundesnetzagentur in der "Konzessionsabgabenverordnung" nachgelesen werden.
Aufschlag für besondere Netznutzung (§19 StromNEV-Umlage)
Diese Umlage ermöglicht Industrieunternehmen Vergünstigungen. Gewerbekunden zahlen dadurch trotz hohem Verbrauch in der Regel weniger für ihren Strom als private Verbraucher, die weniger Strom benötigen. Seit dem 1. Januar 2025 ist die §19 StromNEV-Umlage ein Bestandteil des Aufschlags für besondere Netznutzung. Warum diese Änderung vorgenommen wurde und welche Neuerungen generell seit 2025 gelten, hat die Bundesnetzagentur in dieser Pressemeldung zusammengefasst.
Offshore-Netzumlage
Mit den Einnahmen aus dieser Umlage (§ 17f des Energiewirtschaftsgesetzes) werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert (beispielsweise der verspätete Anschluss von Offshore-Windparks an das Übertragungsnetz an Land oder langdauernde Netzunterbrechungen). Die aus der Umlage entstehenden Belastungen werden bundesweit an die Verbraucher weitergegeben. Die Kosten für die Netzanbindung von Offshore-Windparks werden seit 2019 nicht mehr in die Netzentgelte einkalkuliert, sondern vollständig über ein Umlageverfahren refinanziert.
KWKG-Umlage
Die sogenannte KWKG-Umlage soll die Stromerzeugung der sogenannten Kraft-Wärme-Kopplung (zum Beispiel durch Blockheizkraftwerke und Brennstoffzellen) fördern, mit der sich Strom und Heizwärme gleichzeitig und besonders effektiv erzeugen lassen.
Strompreisentwicklung in Deutschland
In den vergangenen Jahren haben sich die Strompreise in Deutschland deutlich verändert. Im europäischen Vergleich lagen die Strompreise für private Haushalte in Deutschland in den vergangenen Jahren häufig im oberen Bereich – laut Verivox‑Verbraucheratlas. Zu den Faktoren, die häufig mit steigenden Strompreisen in Verbindung gebracht werden, gehören u. a. höhere Netzentgelte, der Ausbau der Energieinfrastruktur sowie staatliche Umlagen und Steuern.
Globale Krisen, steigende Nachfrage und schwankende Rohstoffpreise haben zu Preisschwankungen geführt. Auch die Energiekrise – mitgeprägt durch politische Unsicherheiten und reduzierte Gaslieferungen – trug zu spürbaren Veränderungen bei den Stromkosten bei. Zwar wurden in den letzten Jahren Maßnahmen wie die Abschaffung der EEG-Umlage ergriffen, um Verbraucher*innen zu entlasten - Trotz dieser Maßnahmen blieben die Strompreise für viele Haushalte vergleichsweise stabil auf einem höheren Niveau. Wie sich die durchschnittlichen Strompreise von 2015 bis 2026 entwickelt haben, zeigt das Statistische Bundesamt auf seiner Website..
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