So setzt sich der Strompreis zusammen

So setzt sich der Strompreis zusammen

Wir erklären euch die Zusammensetzung des Strompreises und welche Anteile des Strompreises überhaupt von eurem Energieversorger beeinflussbar sind.

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Strompreiszusammensetzung Öko comfort best
Stand: 06/2023, Tarif "PFALZWERKE öko comfort best" bei einem Stromverbrauch von 3.500 kWh/Jahr im Netzgebiet der Pfalzwerke

Netzentgelte, Ökosteuer oder KWKG-Umlage - Der Strompreis setzt sich aus diesen und noch viel mehr Bestandteilen zusammen. Welche davon kann der Stromversorger selbst beeinflussen? Wir bringen Licht ins Tarif-Dunkel. 

Der Strompreis in Deutschland: Das sind die Bestandteile

In Deutschland setzt sich der Strompreis für private Verbraucher aus drei verschiedenen Faktoren zusammen: der Stromerzeugung und dem Einkauf, den Transportkosten vom Stromerzeuger bis in das jeweilige Zuhause und den zusätzlichen Kosten wie Steuern und Umlagen, die der Staat aufschlägt. Wir zeigen anhand unseres Tarifs "PFALZWERKE öko comfort best" (Stand: 06/2023 bei einem Stromverbrauch von 3.500 kWh/Jahr im Netzgebiet der Pfalzwerke) auf, was den Preis pro Kilowattstunde ausmacht.

1. Energiebeschaffung und Vertrieb

48 Prozent des Strompreises im Tarif "PFALZWERKE öko comfort best" besteht aus dem Stromeinkauf, dem Service und dem Vertrieb. Der Strom wird überwiegend nicht selbst produziert, sondern muss an der Strombörse eingekauft werden. Da die Versorgungssicherheit höchste Priorität hat, werden langfristige Einkäufe am Terminmarkt getätigt. Dies macht den Großteil der eingekauften Energiemenge aus. Der Spotmarkt wird für kurzfristige Stromeinkäufe herangezogen, während der sogenannte Ausgleichsenergiemarkt die Differenz zwischen eingekaufter und tatsächlich benötigter Strommenge ausgleicht. Wie genau der kurzfristige Energieeinkauf funktioniert, könnt ihr in unserem spannenden Blogbeitrag "Einkaufstour zur Mittagszeit" nachlesen.

Weitere Kosten fallen dann für Vertrieb und Service an: Diese Position umfasst Personalkosten, Marketingkosten und die Kosten für den Kundenservice. 

Übrigens: Einzig dieser Strompreis-Faktor kann vom Stromanbieter selbst beeinflusst werden. Bei den folgenden beiden Preisfaktoren sind die Kosten gesetzlich festgelegt.

2: Netznutzungsentgelte, Messungen und der Messstellenbetrieb

Damit der Strom zuhause ankommt, gibt es in Deutschland ein gut ausgebautes Stromnetz, dessen Ausbau und Betrieb ebenfalls in den Preis einfließen. Außerdem sind hier auch die Kosten für den Betrieb, die Wartung und die Messung der Stromzähler enthalten. Diese Kosten werden gesetzlich gesteuert und sind preislich vorgeschrieben. Trotz der Regulierung der Bundesnetzagentur können sich die Netzentgelte regional unterscheiden und den Strompreis für (End-)Verbraucher*innen verändern. In Stromnetzen in eher ländlich geprägten Regionen – wie auch bei uns in der Pfalz – können aufgrund der durchlaufenden Stromleitungen höhere Netzentgelte anfallen als beispielsweise in rein städtischen Bereichen.  Grundsätzlich gilt: Wenn das Stromnetz stark ausgebaut und erneuert werden muss, ist dies kostspielig und treibt den Strompreis hoch. In unserem Tarifbeispiel (Tarif "PFALZWERKE öko comfort best“) fallen beim Strompreis 24 Prozent für Netz- und Messentgelte im Netzgebiet der Pfalzwerke Netz AG an.

3. Steuern, Abgaben und Umlagen

In unserem Tarifbeispiel macht dieser Faktor mit 28 Prozent einen großen Teil des Strompreises aus. Folgende Steuern und Umlagen sind enthalten:

Umsatz- und Stromsteuer

Die Stromsteuer wird seit 1999 auf Grundlage des Stromsteuergesetzes erhoben. Der Regelsteuersatz liegt seit 2003 liegt der unverändert bei 2,05 Cent pro kWh. Die Umsatzsteuer in Höhe von 19% schlägt als zusätzlicher Kostenfaktor zu Buche – sie wird auf den gesamten Strompreis mit all seinen Bestandteilen inklusive Stromsteuer, Abgaben und Umlagen erhoben.

Konzessionsabgaben

Die Konzessionsangaben werden an Städte und Kommunen als Gegenleistung für die Benutzung der öffentlichen Straßen und Wege zur Verlegung von Strom- und Gasleitungen gezahlt. Die Preise können je nach Einwohnerzahl der Gemeinde stark variieren. 

Umlage nach §19 der Strom-Netzentgeltverordnung

Diese Umlage ermöglicht Industrieunternehmen Vergünstigungen. Gewerbekunden zahlen dadurch trotz hohem Verbrauch in der Regel weniger für ihren Strom als private Verbraucher, die weniger Strom benötigen.

Offshore-Netzumlage

Die Offshore-Netzumlage auf den Strompreis für Endverbraucher*innen ist als Rücklage gedacht:  Sollte es bei der Netzanbindung von Offshore-Windparks zu Ausfällen kommen, können mit der so gebildeten Rücklage Schadenersatzanforderungen gezahlt werden.

KWKG-Umlage 

Die sogenannte KWKG-Umlage soll die Stromerzeugung der sogenannten Kraft-Wärme-Kopplung (zum Beispiel durch Blockheizkraftwerke und Brennstoffzellen) fördern, mit der sich Strom und Heizwärme gleichzeitig und besonders effektiv erzeugen lassen.

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