Wenn der falsche Kundenbetreuer anruft: Hilfe zur Selbsthilfe

Wenn der falsche Kundenbetreuer anruft: Hilfe zur Selbsthilfe

Wenn ein Anruf „im Auftrag Ihres Energielieferanten“ erfolgt, ist mitunter Vorsicht geboten: Manchmal steckt hinter harmlos klingender Telefonwerbung ein sogenannter Pishing-Anruf, der nur ein Ziel verfolgt: Arglose Verbraucher*innen in den Stromvertrag eines anderen, vermeintlich günstigeren Anbieters zu locken.

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AUSLESE - DARUM GEHT`S:

  • Unerlaubte Werbung findet auch im Energiemarkt statt
  • Wie verhält man sich während eines unerwünschten Anrufs?
  • Was ist bei ungewollt abgeschlossenen Stromverträgen zu tun?
  • Wer bietet Hilfe und an wen kann ich mich wenden?


Bisher waren solche Praktiken unerlaubter Werbung eher bei Telefon-Verträgen oder Zeitschriften-Abonnements bekannt, doch mittlerweile greift diese Masche auch im Energiemarkt immer mehr um sich. Was könnt ihr selbst gegen unerlaubte Telefonwerbung tun? Wir geben Tipps für das richtige Verhalten während eines solch nervigen Werbeanrufs und danach bei ungewollt abgeschlossenen Stromverträgen.

Wie läuft unerwünschte Werbung typischerweise ab?

Das Telefon klingelt vielleicht gerade dann, wenn man abgelenkt ist oder der Zeitpunkt ungünstig ist. Vermeintliche Kundenberater*innen rufen „im Auftrag des Energieversorgers“ an oder klingeln direkt an der Haustür und bieten an, mit euch über euren bestehenden Stromvertrag zu sprechen, denn: Sicher böte sich hier viel Einsparpotenzial oder man könne schnell und einfach aus dem lästigen, alten Vertrag in einen neuen, viel günstigeren Vertrag wechseln. Klingt verlockend und simpel, oder? Was harmlos beginnt, kann jedoch schnell in einem unerwünschten Vertragsabschluss bei einem anderen Stromlieferanten enden. Oft merken Betroffene während des Gesprächs gar nicht, dass sie in einen anderen Vertrag gelockt werden sollen. Die Überraschung kommt dann meist mit der nächsten Rechnung, wenn plötzlich ein anderer Absender im Briefkopf steht und sich für den Abschluss des neuen Vertrags bedankt. Leider ist unerlaubte Telefonwerbung keine Seltenheit und trifft jeden von uns immer wieder einmal. Was können Verbraucher*innen dagegen tun, damit sie im besten Fall vorbereitet sind und richtig reagieren?

Wie verhaltet ihr euch während des unerlaubten Werbeanrufs?

Wenn ihr von einem falschen Kundenberater angerufen werdet, heißt es: Ruhig bleiben und nicht zu einer Aussage hinreißen lassen. Generell ist unerlaubte Telefonwerbung unzulässig und nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb wettbewerbswidrig. Solltet ihr einen solchen Anruf erhalten, ohne dass ihr vorher die Einwilligung gegeben habt, lohnt sich eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur. Damit der unerwünschte Anruf genau zugeordnet werden kann, fragt ihr am besten während des Telefonats noch einmal genau nach dem Namen des Anrufenden und seines Call-Centers bzw. im Auftrag von welchem Unternehmen (angeblich) angerufen wurde. Notiert euch auch die Telefonnummer (im Display des Telefons zu erkennen).

Während des Anrufs solltet ihr auf keinen Fall eure persönlichen Daten wie die Adresse oder die Zählernummer preisgeben, denn auf diese haben es Betrüger in der Regel abgesehen: Ist die Zählernummer nämlich bekannt, wird der oder die Angerufene am Telefon in einen anderen Vertrag gedrängt, um sich direkt bei einem anderen Anbieter anzumelden. Um nach dem Telefonat zu überprüfen, ob der oder die Berater*in tatsächlich von eurem Anbieter beauftragt wurde, lohnt sich ein Anruf bei eurem Energieversorger. Die Telefonnummer findet ihr in der Regel direkt in der letzten Rechnung oder auf der Homepage. Da unerlaubte Werbeanrufe verboten sind, könnt ihr diese auch an die Bundesnetzagentur melden, die Verstöße gegen das Verbot von unerwünschten Werbeanrufen nach dem UWG und dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) verfolgt und mit einem Bußgeld bis zu 300.000 Euro ahndet. Auch eine Beschwerde bei der Verbraucherzentrale ist sinnvoll.

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+++Unser Rat: 
 

  • Beendet so schnell wie möglich das Telefonat. 
  • Teilt niemals eure Zählernummer mit! 
  • Notiert euch die Rufnummer, das Datum und die Uhrzeit des Werbeanrufs
  • Bei unerlaubten Werbeanrufen, die ohne eure Einwilligung geschehen sind, reicht eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur ein und informiert eure Verbraucherzentrale
  • Meldet den Vorfall eurem Stromversorger

Und was ist zu tun, wenn ungewollt ein neuer Vertrag abgeschlossen wurde?

Und wenn es doch passiert ist und ihr habt ungewollt eine Vertragsbestätigung von einem anderen Stromanbieter erhalten? In diesem Fall solltet ihr schriftlich widersprechen und den Vertrag unverzüglich per Einschreiben widerrufen. Wichtig: dies muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt geschehen. Am besten kontaktiert ihr auch euren bisherigen Anbieter: Falls der neue Anbieter in eurem Auftrag den alten Vertrag gekündigt hat, ist es oft nicht möglich, den alten Vertrag wiederherzustellen und zu den früheren Bedingungen weiterlaufen zu lassen.

Unser Rat: 

►Nach Erhalt der ungewollten Vertragsbestätigung schriftlich widersprechen und unverzüglich innerhalb von vierzehn Tagen per Einschreiben den Vertrag widerrufen.

 

Der neue Stromanbieter ignoriert den Widerruf – und nun?

Generell gilt: Unerwünschte Werbeanrufe und untergeschobene Verträge sind unzulässig, weil Energieverträge mit Preisbindung schriftlich geschlossen werden müssen. Doch trotzdem reagieren manche "Energie-Discounter" nicht auf den Widerruf und ignorieren eure Beschwerde. Auch in diesem Fall solltet ihr die Ruhe bewahren und den Forderungen nicht nachkommen. Bereits abgebuchte Abschläge können gegebenenfalls auch zurückgebucht werden. Sollte die Reaktion immer noch nicht zu eurer Zufriedenheit ausfallen, wendet euch an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Auch Verbraucherzentralen helfen weiter, zum Beispiel mit Musterbriefen.

Unser Rat:

► Wendet euch mit eurer Beschwerde an eure Verbraucherzentrale oder holt rechtlichen Beistand ein. 

Checkliste während des unerlaubten Werbeanrufs:

Checkliste Icon

Um eure Rechte wahrnehmen zu können, ist es unerlässlich, im Rahmen des Telefonats aktiv zu erfragen und folgendes zu notieren:
 

  • Name des Anrufers/der Anruferin?
  • Von wo aus ruft er/sie an?
  • Für welches Unternehmen wird angerufen?
  • Wo ist der Sitz des Call-Centers ist und wie heißt es?
  • Zu welchem Zweck ruft er oder sie an? 
  • Fragt aktiv nach den beworbenen Produkten, Angeboten oder Dienstleistungen mit Bezeichnung und Marke. Wichtig ist auch der Name des anbietenden Unternehmens
  • Woher hat der/die Anrufer*in die angebliche Erlaubnis herbekommen, euch anrufen zu dürfen?

Bitte notiert dann den weiteren Inhalt des Telefonats, zusammen mit der Rufnummer des Anrufers, dem Datum und der Uhrzeit des Anrufs. Für die weitere Bearbeitung solltet ihr eure Daten und eure Rufnummer aufschreiben und bestätigen, dass ihr keine Einwilligung zum Anruf erteilt habt. Solltet ihr gar dem Neuabschluss eines Vertrages zugestimmt haben, obwohl ihr das eigentlich nicht wolltet, erhaltet ihr im Zweifel eine Bestätigung des Unternehmens.

Wichtig: Auch diese Unterlagen solltet ihr aufbewahren, um die Möglichkeit eines Widerrufs prüfen lassen.

Gut zu wissen: Nicht nur am Telefon, auch bei Haustürgeschäften ist Vorsicht geboten, wenn euch ein Vertreter einen neuen Stromvertrag vermitteln möchte und vielleicht sogar Zugang zum Stromzähler erhält, um so die Zählernummer zu erfahren. Bei einer regulären Zählerstandserfassung werdet ihr vorher über den anstehenden Ablesetermin informiert. Hier erklären wir, wie das vonstatten geht...

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