Von Abschlag bis Verbrauchspreis: Stromrechnung einfach erklÀrt

Von Abschlag bis Verbrauchspreis: Stromrechnung einfach erklÀrt

Wenn der Stromanbieter seine jÀhrliche Abrechnung schickt, wimmelt es darin von Fachbegriffen. Doch was bedeutet eigentlich "Abschlag" oder "Messlokation" und worin besteht der Unterschied zwischen Arbeitspreis und Grundpreis? Wir klÀren auf.

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AUSLESE - DARUM GEHT`S HIER:

  • Die Stromrechnung wird jĂ€hrlich vom Stromanbieter verschickt

  • Basis fĂŒr die Stromrechnung bildet der ZĂ€hlerstand

  • Wer die Stromrechnung versteht, kann Energie und Geld sparen

Die eigene Stromrechnung zu verstehen, ist angesichts der darin enthaltenen Flut an Energie-Vokabular nicht einfach. Doch wer die wichtigsten Begriffe versteht, kann das Wissen geschickt zum Energiesparen nutzen - was dem eigenen Geldbeutel zugutekommt. Wir erklĂ€ren die wichtigsten Begriffe, die auch in unserer Beispiel-Stromrechnung aufgefĂŒhrt sind.

1. Die Basisdaten: Kundendaten und Verbrauch

Beginnen wir mit den Basics: Auf der ersten Seite der Stromrechnung findet ihr die wichtigsten Angaben, unter denen ihr bei uns registriert seid:

Die GeschĂ€ftspartnernummer enthĂ€lt eure persönlichen Daten. Sie ist zum Beispiel wichtig, wenn ihr euren ZĂ€hlerstand angeben wollt (dazu kommen wir weiter unten). Die sogenannte Vertragskontonummer ist dem vom Kunden gewĂ€hlten Vertrag zugeordnet. Beide Nummern dienen der eindeutigen Identifizierung und ihr solltet sie zum Beispiel griffbereit haben, wenn ihr den Kundenservice kontaktieren möchtet oder euch in unserem Online-Kundenportal registrieren wollt.  

Unterhalb der Rechnungsnummer ist die Verbrauchsstelle angegeben, die von der Rechnungsadresse abweichen kann: Gemeint ist hier die Adresse, an die der abgerechnete Strom tatsĂ€chlich geliefert wurde. Wichtig fĂŒr die Rechnungsstellung ist auch immer der Verbrauchszeitraum, der von Kunde zu Kunde unterschiedlich sein kann, je nachdem, ab welchem Monat der Vertragsbeginn war. 

Auf der ersten Seite der Rechnung werden die Kosten fĂŒr den Stromverbrauch des abgerechneten Verbrauchszeitraums mit den bis dahin berĂŒcksichtigten Zahlungen verrechnet. Je nachdem, ob ihr mehr oder weniger gezahlt habt, ergibt sich entweder ein Guthaben oder ein offener Betrag, den ihr nachzahlen mĂŒsst. Auch Sonderposten wie zum Beispiel ein Treue- oder Onlinebonus (je nach gewĂ€hltem Tarif) oder der Entlastungsbetrag nach dem Strompreisbremsengesetz werden in der Auflistung berĂŒcksichtigt.

Was hat der Verbrauch mit der zukĂŒnftigen Abschlagshöhe zu tun? Je nachdem, wie hoch der persönliche Stromverbrauch im Verbrauchsjahr war, werden auch die Abschlagszahlungen fĂŒr das nĂ€chste Jahr berechnet. Ist beispielsweise der Stromverbrauch niedriger als im Vorjahr, bekommt ihr ein Guthaben ausbezahlt und gleichzeitig wird auch der Abschlagsbetrag fĂŒr das kommende Jahr reduziert. Umgekehrt erhöht sich der Abschlag, wenn euer Stromverbrauch höher als im Vorjahr ausgefallen ist. Der neue Abschlag wird dabei immer auf Basis der verbrauchten Energiemenge und unter BerĂŒcksichtigung des aktuellen Strompreises ermittelt. Dabei wird so gerechnet, dass am Ende des Abrechnungszeitraums die Kosten fĂŒr den erwarteten Stromverbrauch gedeckt sind. Wann genau der Abschlagsbetrag vom angegebenen Konto eingezogen wird, wird auch auf dieser Seite der Abrechnung angegeben.

Zu den wichtigen Basics des Stromvertrags zĂ€hlen auch die Vertragslaufzeit und der KĂŒndigungstermin. Ihr erfahrt auch, ab wann sich der Vertrag automatisch verlĂ€ngert und welche Frist bei einer KĂŒndigung eingehalten werden muss, damit diese auch wirksam ist. 

2. Details zum Verbrauch und zur Abrechnung des Stroms

Auf der nĂ€chsten Seite der Stromrechnung geht es in die Tiefe: Es wird aufgeschlĂŒsselt, wie hoch euer Stromverbrauch im angegebenen Zeitraum war. Die Marktlokation bezeichnet den Ort im Netz, an dem die Energie entweder verbraucht oder erzeugt wird, zum Beispiel mit einer Solaranlage. Sie ist mit mindestens einer Leitung mit einem Netz verbunden. Die Messlokation ist dagegen der Ort, an dem die Energie gemessen wird, zum Beispiel der StromzĂ€hler.

Basis fĂŒr die Verbrauchsmenge des Stroms ist der ZĂ€hlerstand, der einmal im Jahr ermittelt wird: Entweder die Kundin oder der Kunde hat dies dem Stromlieferanten selbst mitgeteilt (zum Beispiel ĂŒber das Kundenportal), oder die Ablesung erfolgte durch den Netzbetreiber. Wurde der ZĂ€hlerstand nicht abgelesen, muss dieser geschĂ€tzt werden. Die Art des ZĂ€hlers wird durch eine AbkĂŒrzung definiert, zum Beispiel steht "ET" fĂŒr EintarifzĂ€hler. Der gesamte Stromverbrauch wird ĂŒber mehrere ZeitrĂ€ume hin betrachtet. ZeitrĂ€ume entstehen zum Beispiel durch Produktwechsel, neue Preise oder gemeldete ZĂ€hlerstĂ€nde. Wie der ZĂ€hlerstand abgelesen wird, könnt ihr hier nachlesen.

ZÀhlerstandserfassung StromzÀhler
ZĂ€hlerstandserfassung mit dem klassischen Eintarif-Ferraris-ZĂ€hler

Die eigentliche Abrechnung des Stroms besteht aus Grundpreis und Arbeitspreis. Der Grundpreis beinhaltet verbrauchsunabhĂ€ngige Preisbestandteile, unter anderem die Kosten fĂŒr Messung und Messstellenbetrieb. Der Arbeitspreis ist der Preis, den die Kundin oder der Kunde pro verbrauchte Kilowattstunde (kWh) bezahlt - er ist durch den eigenen Stromverbrauch beeinflussbar. Die Energiekosten berechnen sich aus den ermittelten Verbrauchsmengen fĂŒr die jeweiligen ZeitrĂ€ume und den entsprechenden Preisen. Sowohl Grundpreis als auch Arbeitspreis werden in der Tabelle ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen. Diese wird vom Netto-Endbetrag errechnet. 

Gut zu wissen: Der Arbeitspreis richtet sich immer nach dem vertraglich vereinbarten Strompreis pro Kilowattstunde. Dieser wird mit dem Verbrauch multipliziert und enthĂ€lt unter anderem Netzentgelte des Netzbetreibers, die Stromsteuer sowie sonstige Abgaben und Umlagen. 

3. EntlastungsbetrÀge, Zwischensummen und Endbetrag

Ein weiterer Abschnitt ermittelt den individuellen Entlastungsbetrag gemĂ€ĂŸ Â§4 des Strompreisbremsengesetzes, insofern der oder die Verbraucher*in davon profitiert hat. AufgefĂŒhrt ist darin der prognostizierte Jahresverbrauch fĂŒr die Strompreisbremse und das Entlastungskontingent, das sich daraus ergibt. Wurde bereits ein Entlastungskontingent gewĂ€hrt, wird auch dies aufgefĂŒhrt. Übrigens: Eine Senkung des Abschlags auf einen Wert unter null ist nicht zulĂ€ssig.

Die angefallenen Energiekosten werden nun mit den EntlastungsbetrĂ€gen aus der Energiepreisbremse verrechnet und ergeben eine Zwischensumme.  Von den Energiekosten werden schließlich die bereits geleisteten Zahlungen abgezogen. Am Ende verbleibt dann entweder ein Guthaben oder eine Restzahlung.

Gut zu wissen: Der Abschnitt „Im Rechnungsbetrag enthalten“ schlĂŒsselt weitere Kostenbestandteile des Strompreises auf: Diese sind unter anderem Steuern, aber auch sogenannte Netzentgelte, die fĂŒr die Nutzung des Stromnetzes an den Netzbetreiber zu zahlen ist. Ihr wollt wissen, wer euer Netzbetreiber ist? Auch das verrĂ€t die Stromrechnung, denn das geht aus der Codenummer des Netzbetreibers hervor: Sie dient deutschlandweit der eindeutigen Identifizierung des Netzbetreibers. Die Abgabe des Netzentgeltes an den Netzbetreiber ĂŒbernimmt der Energieversorger fĂŒr euch - sie ist aber gesondert auf der Rechnung aufgefĂŒhrt, genauso wie die Stromsteuer, gesetzliche Umlagen und ZuschlĂ€ge gemĂ€ĂŸ der Offshore-Netzumlage oder dem Kraft-WĂ€rme-Kopplungsgesetz (KWK).

Stromkennzeichnung in der Stromrechnung
Beispiel einer Stromkennzeichnung

Die Auflistung aller Kosten, die in den Preis einfließen, ist gesetzlich vorgeschrieben, genauso wie die sogenannte Stromkennzeichnung: Sie sorgt dafĂŒr, dass die Kunden erfahren, wie sich der Strommix des jeweiligen Energieversorgers zusammensetzt und welche Umweltauswirkungen bei der Stromgewinnung entstehen. Was genau in welchen Anteilen im Strompreis enthalten ist, erlĂ€utern wir im Blogbeitrag "So setzt sich der Strompreis zusammen".

4. Verbrauchsvergleich und die eigene Performance

Wie gut oder schlecht war euer persönlicher Stromverbrauch im Vergleich zum durchschnittlichen Verbrauch anderer Kundinnen und Kunden? Um dies besser beurteilen zu können, bekommt ihr von uns zusĂ€tzlich eine Orientierungshilfe, anhand derer ihr sehen könnt, ob gegebenenfalls Energieeinsparpotenziale vorhanden sind. Doch wenn ihr zu viel Strom verbraucht, gibt es ein paar einfache Mittel, um den Energieverbrauch effizient zu senken. Wir haben hier die besten 10 Tipps zum Stromsparen fĂŒr euch zusammengestellt. 

5. Zum guten Schluss - geballte Informationen

Auch das Ende der Stromrechnung birgt mit der sogenannten Informationspflicht gemĂ€ĂŸ §40 EnWG Abs. 4 EnWG jede Menge spannenden Lesestoff: Zwar handelt es sich hierbei laut Energiewirtschaftsgesetz um Pflichtangaben, aber sie sind dennoch nĂŒtzlich, weil sie Informationen ĂŒber die Preisangaben oder die Möglichkeit, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen, enthalten. Außerdem bekommt ihr auch noch einmal Begriffe wie "EEG-Umlage" oder "Grundpreis" erklĂ€rt, die euch im Laufe der Rechnung unterkommen.

Noch Fragen? Eine Beispielrechnung mit ErlĂ€uterungen haben wir hier fĂŒr euch zusammengestellt

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