Von Abschlag bis Verbrauchspreis: Stromrechnung einfach erklärt

Von Abschlag bis Verbrauchspreis: Stromrechnung einfach erklärt

Wenn der Stromanbieter seine jährliche Abrechnung schickt, wimmelt es darin von Fachbegriffen. Doch was bedeutet eigentlich "Abschlag" oder "Messlokation" und worin besteht der Unterschied zwischen Arbeitspreis und Grundpreis? Wir klären auf.

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AUSLESE - DARUM GEHT`S HIER:

  • Die Stromrechnung wird jährlich vom Stromanbieter verschickt

  • Basis fĂĽr die Stromrechnung bildet der Zählerstand

  • Wer die Stromrechnung versteht, kann Energie und Geld sparen

Die eigene Stromrechnung zu verstehen, ist angesichts der darin enthaltenen Flut an Energie-Vokabular nicht einfach. Doch wer die wichtigsten Begriffe versteht, kann das Wissen geschickt zum Energiesparen nutzen - was dem eigenen Geldbeutel zugutekommt. Wir erklären die wichtigsten Begriffe, die auch in unserer Beispiel-Stromrechnung aufgefĂĽhrt sind.

1. Die Basisdaten: Kundendaten und Verbrauch

Beginnen wir mit den Basics: Auf der ersten Seite der Stromrechnung findet ihr die wichtigsten Angaben, unter denen ihr bei uns registriert seid:

Die Geschäftspartnernummer enthält eure persönlichen Daten. Sie ist zum Beispiel wichtig, wenn ihr euren Zählerstand angeben wollt (dazu kommen wir weiter unten). Die sogenannte Vertragskontonummer ist dem vom Kunden gewählten Vertrag zugeordnet. Beide Nummern dienen der eindeutigen Identifizierung und ihr solltet sie zum Beispiel griffbereit haben, wenn ihr den Kundenservice kontaktieren möchtet oder euch in unserem Online-Kundenportal registrieren wollt.  

Unterhalb der Rechnungsnummer ist die Verbrauchsstelle angegeben, die von der Rechnungsadresse abweichen kann: Gemeint ist hier die Adresse, an die der abgerechnete Strom tatsächlich geliefert wurde. Wichtig fĂĽr die Rechnungsstellung ist auch immer der Verbrauchszeitraum, der von Kunde zu Kunde unterschiedlich sein kann, je nachdem, ab welchem Monat der Vertragsbeginn war. 

Auf der ersten Seite der Rechnung werden die Kosten fĂĽr den Stromverbrauch des abgerechneten Verbrauchszeitraums mit den bis dahin berĂĽcksichtigten Zahlungen verrechnet. Je nachdem, ob ihr mehr oder weniger gezahlt habt, ergibt sich entweder ein Guthaben oder ein offener Betrag, den ihr nachzahlen mĂĽsst. Auch Sonderposten wie zum Beispiel ein Treue- oder Onlinebonus (je nach gewähltem Tarif) oder der Entlastungsbetrag nach dem Strompreisbremsengesetz werden in der Auflistung berĂĽcksichtigt.

Was hat der Verbrauch mit der zukĂĽnftigen Abschlagshöhe zu tun? Je nachdem, wie hoch der persönliche Stromverbrauch im Verbrauchsjahr war, werden auch die Abschlagszahlungen fĂĽr das nächste Jahr berechnet. Ist beispielsweise der Stromverbrauch niedriger als im Vorjahr, bekommt ihr ein Guthaben ausbezahlt und gleichzeitig wird auch der Abschlagsbetrag fĂĽr das kommende Jahr reduziert. Umgekehrt erhöht sich der Abschlag, wenn euer Stromverbrauch höher als im Vorjahr ausgefallen ist. Der neue Abschlag wird dabei immer auf Basis der verbrauchten Energiemenge und unter BerĂĽcksichtigung des aktuellen Strompreises ermittelt. Dabei wird so gerechnet, dass am Ende des Abrechnungszeitraums die Kosten fĂĽr den erwarteten Stromverbrauch gedeckt sind. Wann genau der Abschlagsbetrag vom angegebenen Konto eingezogen wird, wird auch auf dieser Seite der Abrechnung angegeben.

Zu den wichtigen Basics des Stromvertrags zählen auch die Vertragslaufzeit und der KĂĽndigungstermin. Ihr erfahrt auch, ab wann sich der Vertrag automatisch verlängert und welche Frist bei einer KĂĽndigung eingehalten werden muss, damit diese auch wirksam ist. 

2. Details zum Verbrauch und zur Abrechnung des Stroms

Auf der nächsten Seite der Stromrechnung geht es in die Tiefe: Es wird aufgeschlĂĽsselt, wie hoch euer Stromverbrauch im angegebenen Zeitraum war. Die Marktlokation bezeichnet den Ort im Netz, an dem die Energie entweder verbraucht oder erzeugt wird, zum Beispiel mit einer Solaranlage. Sie ist mit mindestens einer Leitung mit einem Netz verbunden. Die Messlokation ist dagegen der Ort, an dem die Energie gemessen wird, zum Beispiel der Stromzähler.

Basis fĂĽr die Verbrauchsmenge des Stroms ist der Zählerstand, der einmal im Jahr ermittelt wird: Entweder die Kundin oder der Kunde hat dies dem Stromlieferanten selbst mitgeteilt (zum Beispiel ĂĽber das Kundenportal), oder die Ablesung erfolgte durch den Netzbetreiber. Wurde der Zählerstand nicht abgelesen, muss dieser geschätzt werden. Die Art des Zählers wird durch eine AbkĂĽrzung definiert, zum Beispiel steht "ET" fĂĽr Eintarifzähler. Der gesamte Stromverbrauch wird ĂĽber mehrere Zeiträume hin betrachtet. Zeiträume entstehen zum Beispiel durch Produktwechsel, neue Preise oder gemeldete Zählerstände. Wie der Zählerstand abgelesen wird, könnt ihr hier nachlesen.

Zählerstandserfassung Stromzähler
Zählerstandserfassung mit dem klassischen Eintarif-Ferraris-Zähler

Die eigentliche Abrechnung des Stroms besteht aus Grundpreis und Arbeitspreis. Der Grundpreis beinhaltet verbrauchsunabhängige Preisbestandteile, unter anderem die Kosten fĂĽr Messung und Messstellenbetrieb. Der Arbeitspreis ist der Preis, den die Kundin oder der Kunde pro verbrauchte Kilowattstunde (kWh) bezahlt - er ist durch den eigenen Stromverbrauch beeinflussbar. Die Energiekosten berechnen sich aus den ermittelten Verbrauchsmengen fĂĽr die jeweiligen Zeiträume und den entsprechenden Preisen. Sowohl Grundpreis als auch Arbeitspreis werden in der Tabelle ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen. Diese wird vom Netto-Endbetrag errechnet. 

Gut zu wissen: Der Arbeitspreis richtet sich immer nach dem vertraglich vereinbarten Strompreis pro Kilowattstunde. Dieser wird mit dem Verbrauch multipliziert und enthält unter anderem Netzentgelte des Netzbetreibers, die Stromsteuer sowie sonstige Abgaben und Umlagen. 

3. Entlastungsbeträge, Zwischensummen und Endbetrag

Ein weiterer Abschnitt ermittelt den individuellen Entlastungsbetrag gemäߠ§4 des Strompreisbremsengesetzes, insofern der oder die Verbraucher*in davon profitiert hat. AufgefĂĽhrt ist darin der prognostizierte Jahresverbrauch fĂĽr die Strompreisbremse und das Entlastungskontingent, das sich daraus ergibt. Wurde bereits ein Entlastungskontingent gewährt, wird auch dies aufgefĂĽhrt. Ăśbrigens: Eine Senkung des Abschlags auf einen Wert unter null ist nicht zulässig.

Die angefallenen Energiekosten werden nun mit den Entlastungsbeträgen aus der Energiepreisbremse verrechnet und ergeben eine Zwischensumme.  Von den Energiekosten werden schlieĂźlich die bereits geleisteten Zahlungen abgezogen. Am Ende verbleibt dann entweder ein Guthaben oder eine Restzahlung.

Gut zu wissen: Der Abschnitt „Im Rechnungsbetrag enthalten“ schlĂĽsselt weitere Kostenbestandteile des Strompreises auf: Diese sind unter anderem Steuern, aber auch sogenannte Netzentgelte, die fĂĽr die Nutzung des Stromnetzes an den Netzbetreiber zu zahlen ist. Ihr wollt wissen, wer euer Netzbetreiber ist? Auch das verrät die Stromrechnung, denn das geht aus der Codenummer des Netzbetreibers hervor: Sie dient deutschlandweit der eindeutigen Identifizierung des Netzbetreibers. Die Abgabe des Netzentgeltes an den Netzbetreiber ĂĽbernimmt der Energieversorger fĂĽr euch - sie ist aber gesondert auf der Rechnung aufgefĂĽhrt, genauso wie die Stromsteuer, gesetzliche Umlagen und Zuschläge gemäß der Offshore-Netzumlage oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK).

Stromkennzeichnung in der Stromrechnung
Beispiel einer Stromkennzeichnung

Die Auflistung aller Kosten, die in den Preis einflieĂźen, ist gesetzlich vorgeschrieben, genauso wie die sogenannte Stromkennzeichnung: Sie sorgt dafĂĽr, dass die Kunden erfahren, wie sich der Strommix des jeweiligen Energieversorgers zusammensetzt und welche Umweltauswirkungen bei der Stromgewinnung entstehen. Was genau in welchen Anteilen im Strompreis enthalten ist, erläutern wir im Blogbeitrag "So setzt sich der Strompreis zusammen".

4. Verbrauchsvergleich und die eigene Performance

Wie gut oder schlecht war euer persönlicher Stromverbrauch im Vergleich zum durchschnittlichen Verbrauch anderer Kundinnen und Kunden? Um dies besser beurteilen zu können, bekommt ihr von uns zusätzlich eine Orientierungshilfe, anhand derer ihr sehen könnt, ob gegebenenfalls Energieeinsparpotenziale vorhanden sind. Doch wenn ihr zu viel Strom verbraucht, gibt es ein paar einfache Mittel, um den Energieverbrauch effizient zu senken. Wir haben hier die besten 10 Tipps zum Stromsparen fĂĽr euch zusammengestellt. 

5. Zum guten Schluss - geballte Informationen

Auch das Ende der Stromrechnung birgt mit der sogenannten Informationspflicht gemäß §40 EnWG Abs. 4 EnWG jede Menge spannenden Lesestoff: Zwar handelt es sich hierbei laut Energiewirtschaftsgesetz um Pflichtangaben, aber sie sind dennoch nĂĽtzlich, weil sie Informationen ĂĽber die Preisangaben oder die Möglichkeit, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen, enthalten. AuĂźerdem bekommt ihr auch noch einmal Begriffe wie "EEG-Umlage" oder "Grundpreis" erklärt, die euch im Laufe der Rechnung unterkommen.

Noch Fragen? Eine Beispielrechnung mit Erläuterungen haben wir hier fĂĽr euch zusammengestellt

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